Recht auf inklusive Bildung in Bremen diskutiert

Zu einer Diskussionsveranstaltung über "Das Bremische Schulsystem und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen" hat Landesbehindertenbeauftragter Joachim Steinbrück am 23. Juni 2011 eingeladen.

Valentin Aichele
kobinet/rba

Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, referiert über „Das Recht auf inklusive Bildung nach Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention und seine Bedeutung für die Schulgesetze der Länder“.

Bremen ist eines der ersten Bundesländer, das diese Verpflichtung in seinem Schulgesetz berücksichtigt hat. Bremische Schulen haben hiernach den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln, die meisten der bisherigen Förderzentren werden aufgelöst und an den allgemeinen Schulen Zentren für unterstützende Pädagogik eingerichtet, die die (sonderpädagogische) Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern und Jugendlichen gewährleisten sollen.

Im Einzelnen soll untersucht werden, inwieweit das neue Bremische Schulgesetz, das im Sommer 2009 verabschiedet worden ist, den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention entspricht. Der Behindertenbeauftragte des Landes Bremen wird über die rechtlichen Grundlagen und praktischen Probleme der Entwicklung inklusiver Schulen sprechen.

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