Blinde und sehbehinderte Menschen fordern ein Recht auf Persönliche Assistenz für blinde und sehbehinderte Menschen auch im privaten Bereich in Wien
Ein Recht auf Persönliche Assistenz im privaten Bereich haben derzeit nur Personen mit einer Körperbehinderung, nicht aber blinde und sehbehinderte Menschen. Blinde und sehbehinderte Personen können in Wien Persönliche Assistenz für den Arbeitsplatz, aber nicht für den privaten Bereich bekommen.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVÖ) fordert zusammen mit der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs daher eine Ausweitung der geltenden Regeln auf blinde und sehbehinderte Personen und verweist auf das Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung sowie auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die umgesetzt werden muss.
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
Persönliche Assistenz im privaten Bereich wird durch die so genannte „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ finanziert und soll Menschen mit „schweren Körperbehinderungen“ ab der Pflegegeldstufe 3 ein selbstbestimmtes Privatleben ermöglichen.
Blinde und sehbehinderte Menschen haben jedoch auch bei Erfüllung der Voraussetzungen keinen Anspruch auf diese Leistung. Eine Ausweitung auf diese Personengruppe wäre für den BSVÖ nicht nur aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention geboten, die in Artikel 19 die unabhängige und somit selbstbestimmte Lebensführung festschreibt.
Auch das Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien steht im Widerspruch zur gegenwärtigen Situation. Im § 14 heißt es nämlich „Persönliche Assistenz soll Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, in einem Privathaushalt ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen.“
Gutes System, aber Verbesserungsbedarf
Der Präsident des BSVÖ, Dr. Markus Wolf, betont zwar, dass das System rund um die Persönliche Assistenz in Wien sehr gut funktioniere, aber in diesem speziellen Bereich noch verbessert werden könnte. „Es ist unverständlich, warum sehbehinderte und blinde Personen in Wien Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bekommen, aber keine außerhalb des Arbeitsplatzes“, so Wolf.
Betroffen wären von einer Ausweitung ohnehin nur wenige Personen in Wien, weshalb der BSVÖ die Forderung nach einer Änderung der Bestimmungen nicht nur für gerechtfertigt sondern auch für durchführbar und budgetär absolut verträglich hält.