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Rechte behinderter Frauen in UN-Konvention verankern

Die Rechte behinderter Frauen sollen mit einem zweigleisigen Ansatz in der UN-Behindertenkonvention verankert werden.

Bei einer Diskussion im UN-Plenum am Mittwoch zur Einbeziehung von Frauen mit Behinderung in das Vertragswerk wurde der Twin Track Approach von fast allen Regierungsdelegationen befürwortet. Das bedeutet, dass es in der Konvention einen separaten „Frauenartikel“ geben wird, und außerdem in verschiedenen relevanten anderen Artikeln auf die Situation von Frauen Bezug genommen wird.

„Dies ist ein guter Tag für behinderte Frauen weltweit“, sagte Dinah Radtke, Vizepräsidentin von Disabled Peoples´ International (DPI) im Anschluss an die Plenumsdiskussion. „Und es ist ein großer Erfolg für deutsche Nichtregierungsdelegationen, die den Twin Track Approach vor einem Jahr vorgeschlagen haben“. Jetzt gehe es vor allem darum, den Frauenartikel rechtlich verbindlich zu formulieren und Bezüge zu Frauen in den entscheidenden weiteren Artikeln zu verankern.

In dem Artikel, der sich mit dem Thema Gewalt beschäftigt, sei das bereits geschehen, so Radtke. „Aber insbesondere in den Artikeln zur Erziehung, zur Arbeit sowie zur Statistik brauchen wir unbedingt noch entsprechende Bestimmungen“, sagte die Behindertenaktivistin, die sich während der zweiwöchigen Verhandlungsrunde in New York für die Rechte behinderter Frauen engagiert. Beispielsweise müssten im Statistikartikel die Staaten zur Erhebung von geschlechtsdifferenzierten Daten verpflichtet werden.

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