Nur fliegen ist schöner?

Rechte bei Flugreisen

Die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sollen nach einer Verordnung der Europäischen Union geregelt werden, die morgen in Kraft tritt.

Nach dieser Verordnung darf künftig nicht mehr eine Flugbuchung wegen einer Behinderung oder Mobilitätseinschränkung des Kunden abgelehnt werden, es sei denn aus Sicherheitsgründen. Die Verordnung der Europäischen Union (1107/2006 vom 5. Juli 2006) sieht erweiterte Informationspflichten für Reiseunternehmen gegenüber behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden vor, die ab 2007 oder 2008 eingehalten werden müssen.

Darüber hinaus gehende Pflichten konnte die Lobby der meisten Reiseunternehmer verhindern. Allerdings musste erkannt werden, dass die Rechte behinderter Menschen zu einem „sensiblen Thema“ geworden sind. Als „lang erwarteten Schritt“ im Bemühen gegen Diskriminierung hat das Europäische Behindertenforum EDF die Regelung begrüßt. Sein Vorsitzender Yannis Vardakastanis zeigte sich erfreut, dass nach der nun von den Verkehrsministern beschlossenen Verordnung behinderten Flugpassagieren die erforderliche Assistenz auf den Flughäfen zu gewährleisten ist.

Allerdings erlaubt die Regelung noch, behinderten Menschen aus nicht klar definierten „Sicherheitsgründen“ einen Flug zu verweigern. Es kann mit dieser Begründung zum Beispiel verlangt werden, dass der behinderte oder mobilitätseingeschränkte Kunde von einer zur Hilfeleistung geeigneten Person begleitet wird.

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