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Rechte setzen sich nicht von selber durch

Schon nach einem Jahr kann der vorgesehene Rechtsschutz des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) durch die Bewohnervertretung nicht überall gewährleistet werden!

Vor einem Jahr trat das HeimAufG in Kraft. Darin festgehalten werden die Rahmenbedingungen sowie die Meldung und Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. In diesem Gesetz verankert ist auch die Bewohnervertretung, die nicht nur eine überprüfende Funktion hat, sondern deren Anliegen es ist, gemeinsam mit allen Beteiligten, Alternativen zu Freiheitsbeschränkungen zu finden.

„Jedes Alten- und Pflegeheim sowie die Behinderteneinrichtungen wurden von den zuständigen BewohnervertreterInnen aufgesucht. Neben der persönlichen Kontaktaufnahme mit den BewohnerInnen wurden die neuen gesetzlichen Vorschriften besprochen, sowie in kooperativen Gesprächen mit den Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen Vorgehensweisen entwickelt, die einen bestmöglichen Schutz der Freiheitsrechte der betroffenen BewohnerInnen sicherstellen sollen“, beschreibt Mag. Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung im Verein für Sachwalterschaft Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung (VSP) die Vorgangsweise der 48 BewohnervertreterInnen.

Die BewohnervertreterInnen kontaktieren die von Freiheitsbeschränkungen Betroffenen, sehen die Pflegedokumentation ein, vermitteln nach Bedarf und vertreten in Überprüfungsverfahren. Durch viele Schulungen und die laufenden Beratungen vor Ort entstand in vielen Regionen ein guter Dialog zwischen BewohnervertreterInnen und MitarbeiterInnen der Heime.

„Unsere Arbeit und das Gesetz haben Umdenkprozesse in Gang gesetzt. Bei der Betreuung und Pflege von Menschen, die in Heimen wohnen, sind Lebensqualität und Bewegungsfreiheit eben eng miteinander verbunden. Eine Einschränkung wird von den Betroffenen als Qualitätsmangel und als persönliches Unglück erlebt“, so Jaquemar.

Zu viele Freiheitsbeschränkungen

Das vom VSP im Rahmen des Heimaufenthaltsgesetzes geschaffene Meldesystem ist in seiner Form einzigartig in Europa. Pro Monat werden in etwa 2.400 neue Freiheitsbeschränkungen gemeldet – etwa ein Fünftel aller HeimbewohnerInnen sind also von diesen kurz- oder langfristig betroffen.

Freiheitsbeschränkungen liegen laut Gesetz vor, wenn „gegen oder ohne den Willen“ eines Menschen eine Ortsveränderung verhindert wird. Also z. B. durch mechanische (Steckgitter am Bett), elektronische (Türsicherung) oder medikamentöse Mittel.

„Der durch das Heimaufenthaltsgesetz und die Arbeit der Bewohnervertretung ausgelöste Prozess der intensiveren Auseinandersetzung mit dem sensiblen Thema Zwang muss noch verstärkt und gezielt gefördert werden. Menschen, die ihren Lebensabend in Pflegeheimen verbringen sind, wie die Zahlen deutlich zeigen, viel zu oft in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt“, analysiert Jaquemar. Oft sind institutionelle Gegebenheiten, wie zu wenig Personal oder ungünstige bauliche Vorraussetzungen, Grund für diese Maßnahmen. Die verfügbaren Alternativen zu beschränkenden Maßnahmen sind zu oft nicht bekannt oder bewusst.

Es gibt Einrichtungen, die zur Gänze ohne Freiheitsbeschränkungen auskommen. Andere Heime haben sowohl am Tag als auch in der Nacht versperrte Zimmertüren. Zu oft werden zusätzliche Fixierungsmaßnahmen angewandt.

Organisationsstrukturen für die Heime liegen im Kompetenzbereich der Länder. Dies führt zu Schwierigkeiten, weil den Heimen die Ressourcen nicht im benötigten Ausmaß zur Verfügung gestellt werden. „Hier ist ein Umdenken angesagt: Eine wichtige Vorraussetzung zur Sicherstellung der Lebensqualität von HeimbewohnerInnen sind ausreichende finanzielle Mittel. HeimbewohnerInnen sollen nicht das Gefühl bekommen, abgeschoben zu werden“, unterstreicht Jaquemar.

Fehlende Ressourcen

Die Bewohnervertretung hat mit ihrer zu geringen Personalkapazität massive Probleme. Durch eine Novelle des HeimAufG, die seit wenigen Tagen in Kraft ist, wurde festgelegt, dass auch Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen in den Tätigkeitsbereich fallen. Dies verschärft den Engpass neuerlich. Aufgrund des Doppelbudgets 2005/2006 ist heuer keine ausreichende Finanzierung durch das Bundesministerium für Justiz möglich. Dieses bemüht sich um ein Budgetüberschreitungsgesetz, um die nötigen Mittel bereitstellen zu können, der Ausgang dieser Bemühungen ist aber offen. Wegen der Personalknappheit ist die gesetzlich vorgesehene Arbeit für die NutzerInnen dieser Einrichtungen nicht durchführbar. Dabei handelt es sich um etwa 180 Einrichtungen österreichweit.

Dazu Mag. Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung im Verein für Sachwalterschaft Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung (VSP): „Eine Personalaufstockung der Bewohnervertretung ist unumgänglich, um die Rechtsschutzziele des HeimAufG zu verwirklichen. Bereits jetzt kannein Zuständigkeitsbereich – nämlich die Krankenhäuser – nicht abgedeckt werden. Die Zahl der Einrichtungen hat sich bereits vor der Novelle um fast 25% erhöht. Der gesetzlich vorgesehene Rechtsschutz ist in Gefahr! Die Betroffenen können sich nicht wehren, daher ist es unsere Verpflichtung darauf aufmerksam zu machen.“

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