Flagge Deutschland

Rechtfertigt islamisches Glaubensbekenntnis Gewalt in der Ehe?

Zeitungen berichten, dass ein deutsches Gericht einer Muslima die Scheidung verweigert hat, da eheliche Gewalt vom Koran gerechtfertigt sei. Ist ein solches Urteil in Österreich möglich? Eine Antwort aus Anlass mehrerer Anfragen.

Wie unter anderem der Kurier und Frankfurter Rundschau berichten, hat ein Frankfurter Gericht die Scheidungsklage einer Frau, die Opfer ehelicher Gewalt geworden war, abgelehnt. Begründung laut Kurier: „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte“ – man müsse schließlich berücksichtigen, dass die beiden EhepartnerInnen aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen. Wenn die EhepartnerInnen weniger als ein Jahr getrennt leben, sieht Paragraph (§) 1565 Absatz 2 des deutschen Bürgerliches Gesetzbuchs als Voraussetzung der Scheidung vor, dass die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellt. (Das bedeutet, dass die Frau nach Ablauf eines Jahres – im Mai – jedenfalls die Scheidung begehren kann!) Die Polizei hatte den Ehemann wegen der körperlichen Übergriffe dagegen der Wohnung verwiesen.

Ist ein solches Urteil auch nach österreichischem Recht möglich?

Nach § 49 des Ehegesetzes kann eine Scheidungsklage unter anderem wegen einer schweren Eheverfehlung – wie körperlicher Gewalt – begehrt werden.

An der Rexchtfertigung des Klagsbegehrens können nur Zweifel bestehen, wenn das schuldhafte Verhalten des Ehemanns durch ein ebenfalls schuldhaftes Verhalten der Frau hervorgerufen wurde (in den Zeitungsberichten fehlen dafür aber jegliche Anhaltspunkte). Angebliche religiöse oder kulturelle Besonderheiten können Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit nicht rechtfertigen!

Ein solches (Fehl)urteil ist daher nach dem österreichischen Gesetz und der langjährigen, gesicherten Rechtsprechung auszuschließen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich