Rechtliche Schritte gegen Nichtumsetzung des European Accessibility Act

Trotz der Frist zur Umsetzung des European Accessibility Act bis 2022 haben fünf EU-Länder die Vorgaben noch nicht vollständig umgesetzt, was nun rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Deckblatt EU-Richtlinie 2019/882
BIZEPS

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.

Diese Richtlinie trat im Juni 2019 in Kraft, und die Länder hatten bis zum Juni 2022 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Trotz dieser Frist haben einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Kroatien, Schweden, Slowenien und die Niederlande, die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt, was zu erneuten Aufforderungen und möglichen rechtlichen Schritten seitens der Europäischen Kommission führte.

Aktuelle Entwicklungen

Im Juli 2022 forderte die Europäische Kommission 24 Mitgliedstaaten förmlich auf, Maßnahmen zur Umsetzung des EAA zu ergreifen. Drei weitere Staaten wurden im April 2023 ebenfalls dazu aufgefordert. Bis heute haben fünf Länder die Umsetzung noch nicht abgeschlossen, weshalb die Europäische Kommission am 25. Juli 2024 diese Länder erneut kontaktierte.

Sie haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahmen zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union einschalten.

Bulgariens Versäumnis

Ein besonderer Fall ist Bulgarien, das angekündigt hatte, einen Gesetzesentwurf bis Dezember 2023 vorzulegen, dies jedoch nicht getan hat. Daher hat die Kommission beschlossen, Bulgarien vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen, da die bisherigen Bemühungen als unzureichend angesehen werden.

Wichtigkeit der Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheits-Richtlinie ist von großer Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Sie stellt sicher, dass alltägliche Produkte und Dienstleistungen, wie Kommunikationsmittel und Bankdienstleistungen, für alle Menschen zugänglich sind.

Dies fördert nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe, sondern auch die Gleichstellung und Selbstbestimmung von mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa. Unternehmen und Dienstleister haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen.

Siehe auch: Österreichischer Behindertenrat

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.