Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene

Die Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, Theresia Haidlmayr, hat sich für einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen ausgesprochen.

Theresia Haidlmayr
Ladstätter, Markus

Der Unterschied zu Hilfsangeboten wie z. B. sozialen Diensten bestünde darin, dass bei der Assistenz die Initiative vom Behinderten ausgehen würde, so Haidlmayr bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.

Viele Menschen mit Behinderungen würden keine Pflege benötigen, sondern persönliche Assistenz: „Der mobile Pflegedienst sagt mir, was er tun kann. Bei persönlicher Assistenz sage ich, welche Arbeiten erledigt gehören: Gib mir zwei Löffel Salz ins Gulasch – und wenn das zu viel war, dann bin ich dafür selbst verantwortlich“, so Haidlmayr. Die „Fachqualifikation“ habe der persönliche Assistent durch „meine eigene Einschulung bekommen.“

Assistenzsicherungsgesetz

In Schweden gebe es bereits seit Jahren ein Assistenzsicherungsgesetz. In Österreich sei Assistenz am Arbeitsplatz bundeseinheitlich geregelt und würde aus dem Budget und dem Ausgleichstaxfonds finanziert – persönliche Assistenz für andere Lebensbereiche sei Ländersache. Das führe zu unterschiedliche Regelungen in Österreich und es gebe auch keinen Rechtsanspruch, erklärte Haidlmayr.

In einigen Bundesländern wie z. B. Wien, Oberösterreich und der Steiermark seien Assistenzgenossenschaften gegründet worden: „Wir brauchen den Aufbau von Assistenzgenossenschaften in ganz Österreich.“ In Wien soll nach zweijährigem Modellversuch ab 1. April die sogenannte Pflegegeldergänzungsleistung in Kraft treten – diese gelte allerdings nur mit Einschränkungen, sagte Haidlmayr.

Kompetenzen für Pfleger ausweiten

Wie viele Menschen eine gesetzliche Verankerung von persönlicher Assistenz für Behinderte betreffen würde, sei ungewiss wegen der „unsichtbaren Behinderten, die jetzt nicht aus der Wohnung kommen und keinen sozialen Kontakt haben“, erklärte die Sprecherin. In der 24-Stunden-Pflege müssten die Kompetenzen für Pfleger ausgeweitet werden: „Die Person darf die Tabletten herrichten, aber nicht geben. Das ist ein Witz.“

„Freikaufen“ von Einstellungspflicht abschaffen

Auch am Arbeitsplatz sei die Situation für Menschen mit Behinderung nicht besser geworden: Das „Freikaufen“ von der Einstellungspflicht von Menschen mit Behinderungen müsse abgeschafft werden, forderte Haidlmayr.

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