Rechtsgutachten: Bahn muss den Ein- und Ausstieg für behinderte Menschen jederzeit und überall ermöglichen

Durch ein Rechtsgutachten, dessen Entwurf am 18. Juni 2019 den beteiligten Schlichtungsparteien vorgestellt wurde, sieht sich die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL in ihrem Rechtsanspruch gegen die Deutsche Bahn (DB) in allen Punkten voll bestätigt.

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Die Schlichtungsstelle BGG hatte das Gutachten als letzte Schlichtungsmöglichkeit bei dem Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg in Auftrag gegeben.

„Laut Gutachten ist die Deutsche Bahn bei entsprechender Voranmeldung verpflichtet, zu allen Zeiten mit Zugverkehr das Ein- und Aussteigen an allen Bahnhöfen als ´Angemessene Vorkehrung´ zu gewährleisten“, erläutert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.

Eine Verweigerung erfülle den Tatbestand der Diskriminierung, meint Arnade und beruft sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Das Schlichtungsverfahren droht nun zu scheitern, nachdem sich die DB mehrfach weigerte, auf Vorschlag der ISL ambitionierte Zwischenlösungen anzubieten, um so das Serviceangebot für behinderte Fahrgäste weiter auszubauen. Ein behinderter Mensch im Rollstuhl darf bislang nur in den Dienstzeiten des Bahnsteigpersonals im Fernverkehr ein- und aussteigen. Außerhalb dieser Uhrzeiten wird die Mitfahrt von vornherein verweigert.

„Sollte die Deutsche Bahn und letztendlich die Haupteigentümerin, die Bundesrepublik Deutschland, trotz dieser eindeutigen Rechtslage nicht einlenken, werden wir bis zur letzten Instanz klagen“, kündigte die ISL-Geschäftsführerin an.

Weiter fügt Arnade hinzu: „Alle bisherigen Schlichtungsangebote unsererseits wurden seitens der Regierung und der DB nicht umgesetzt. Unser bisheriges Entgegenkommen ziehen wir vollständig zurück – keine Testbetriebe und keine Pilotversuche mehr. Wir fordern jetzt den vollumfänglichen Service der Bahn, so wie es behinderten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in diesem Land zusteht, um endlich dem gleichberechtigten Zugang zum Verkehrsmittel Bahn ein Stück näher zu kommen.“

Die ISL setzt sich seit langer Zeit mit anderen aktiven Menschen und Verbänden für mehr Barrierefreiheit bei der Bahn ein und fordert „Schluss mit Diskriminierungen bei der Bahn“ und „Gleiche Rechte für alle Bahnreisenden“. Mehr Informationen auf www.barrierefreiebahn.de

Seit zwei Jahren führt die ISL ein Schlichtungsverfahren gegen die Deutsche Bahn. Dieses Verfahren wird von der Schlichtungsstelle BGG durchgeführt, welche beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelt ist.

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3 Kommentare

  • Das Rechtsgutachten, das ich für die Schlichtungsstelle erstelle, ist weder fertiggestellt, noch von der Auftraggeberin abgenommen. Ich halte es für sinnvoll die Fertigstellung des Gutachtens abzuwarten, bevor man damit Öffentlichkeitsarbeit macht. Oliver Tolmein

  • „Die Internetseite der DB AG (www.bahn.de/fahrgastrechte) bietet Informationen darüber, zu welchen Servicezeiten Personal vor Ort ist oder vorangemeldete und spontane Hilfeleistungen (inkl. Bedienung der Hublifte) möglich sind“ steht in der Drucksache 18/7932 des Deutschen Bundestags. Sparfüchse wissen, daß die Spar- und Supersparpreise von Zug zu Zug variieren. Dem Rollstuhlfahrer bringt es nichts, wenn der frühere Zug deutlich billiger wäre, wenn der außerhalb der Service-Zeiten seines Bahnhofs abfährt. Dann zahlt der Rollstuhlfahrer eben mehr. Ungerecht sei das nicht, bekam ich früher schon mal zur Antwort, weil alle anderen für den späteren Zug auch diesen Preis angeboten bekämen.

    Wieso kann man als Rollstuhlfahrer die benötigten Plätze bei der DB noch immer nicht online reservieren? Bei den ÖBB geht das und in sehr begrenztem Umfang klappt das auch bei der SNCF schon seit vielen Jahren. Ist deren IT-Mannschaft fähiger oder fehlt es bei der DB schlicht nur an einer Vorgabe, das hin zu bekommen? Vermutlich gilt: wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg. Nach einer Anmeldung auf der Website könnte ein Merkmal im Kundenstamm „Rollstuhl-Nutzung an einem Bahnhof verifiziert“ (oder so) befürchteten Mißbrauch verhindern.

    • @Bernd: Ich stimme dem fast vollständig zu. Dem letzten Satz allerdings nicht („Nutzung an einem Bahnhof verifiziert“). Das erschwert es Touristen sehr