Nach den Plänen der Bundesregierung sollte für jede Abfrage von Daten aus dem sogenannten Rechtsinformationssystem des Bundes (Bundesgesetzblätter udgl.) eine Gebühr eingehoben werden.

Dies stellt unserer Meinung nach einen Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot in Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes dar, weil vielen behinderten Menschen andere Möglichkeiten des Zuganges verschlossen bleiben.
Diesen Umstand teilten wir dem Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes mit der Bitte um Zurücknahme der geplanten Entgeltlichkeit mit.
Mit Erfolg: Laut Mitteilung des Bundeskanzleramtes wurde dieser Passus wieder herausgenommen.