Rechtsinformationssystem

Nach den Plänen der Bundesregierung sollte für jede Abfrage von Daten aus dem sogenannten Rechtsinformationssystem des Bundes (Bundesgesetzblätter udgl.) eine Gebühr eingehoben werden.

Bundesgesetzblatt
BIZEPS

Dies stellt unserer Meinung nach einen Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot in Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes dar, weil vielen behinderten Menschen andere Möglichkeiten des Zuganges verschlossen bleiben.

Diesen Umstand teilten wir dem Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes mit der Bitte um Zurücknahme der geplanten Entgeltlichkeit mit.

Mit Erfolg: Laut Mitteilung des Bundeskanzleramtes wurde dieser Passus wieder herausgenommen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich