Rechtsschutz für Heimbewohner

Seit vielen Jahren fordert der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft eine gesetzliche Regelung für Freiheitsbeschränkungen in Heimen.

Als Vertreter der Interessen psychisch kranker und geistig behinderter Menschen hat sich der Verein in den letzten Jahren mit notwendigen Reformen im Heimbereich auseinander gesetzt und einen rechtlichen Rahmen eingefordert. Er verweist auf seinen Bericht über die Probleme und Missstände in Heimen: „Im rechtsfreien Raum… – Freiheitsbeschränkungen in Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen“ (1999).

Derzeit besteht ein rechtsfreier Raum, der sowohl für Heimbewohner als auch für das Pflegepersonal unzumutbar ist.

Einheitliche Regelung

Der Verein begrüßt die Absicht, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die sicher stellt, dass die Persönlichkeitsrechte von Heimbewohnern besonders geschützt werden. Die Qualität des Rechtsschutzes für Heimbewohner kann nicht vom Aufenthaltsort in einem Bundesland abhängig sein.

Heimbewohnervertretung

Wie die Erfahrungen des Vereins mit der Patientenanwaltschaft in der Psychiatrie zeigen, ist das Um und Auf einer derartigen Regelung die Schaffung einer professionellen Vertretung für Heimbewohner und die gerichtliche Kontrolle.

Immer mehr Menschen betroffen

Die Normierung von Heimverträgen und die Regelung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sowie das vorgesehene Rechtsschutzverfahren stellen eine dringend notwendige Verbesserung eines Bereiches dar, der wenig öffentliche Aufmerksamkeit erfährt, aber immer mehr Menschen in Österreich betrifft.

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