Rechtsschutzdefizit beseitigt

"Endlich können behinderte Menschen den von einem Amtsarzt festgestellten Grad der Behinderung wirksam bekämpfen, und so einen steuerlichen Freibetrag in der richtigen Höhe geltend machen.

Krankenstand
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Damit wird ein seit Jahren bestehendes Rechtsschutzdefizit beseitigt,“ so Volksanwältin Korosec.

Der „unanfechtbare“ Amtsarzt
Nach dem Einkommensteuergesetz kann jeder Steuerpflichtige jährlich einen bestimmten Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung geltend machen.

Die Höhe dieses Freibetrages richtet sich dabei nach dem Grad der Behinderung. Soweit der Grad der Behinderung weniger als 50 % beträgt, ist dies im Einzelfall fest zu stellen. Der Betreffende hat sich in Wien einer amtsärztlichen Untersuchung beim jeweiligen Bezirkspolizeikommissariat zu unterziehen.

Das Problem dabei: Die Feststellung des Amtsarztes war für den Behinderten unanfechtbar. Sowohl die Polizei, als auch die Finanzverwaltung erklärten sich zur Überprüfung für unzuständig. Seit 1992 bemühte sich die Volksanwaltschaft um eine Lösung dieses Problems. Diese wurde nun auf Grund eines Übereinkommens zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erzielt.

Die neue Regelung
Ist ein Behinderter mit der Feststellung des Grades seiner Behinderung durch den Amtsarzt nicht einverstanden, hat er ab sofort die Möglichkeit einen Behindertenpass beim Bundessozialamt zu beantragen. Das Bundessozialamt hat nun den Grad der Behinderung auch unter 50 % festzustellen.

Ist der Steuerpflichtige mit der Feststellung des Bundessozialamtes nicht einverstanden, kann er gegen diesen Bescheid eine Berufung erheben. „Für die Betroffenen macht es schon einen Unterschied, ob 30 % Behinderung festgestellt wird, und sie damit einen Freibetrag von S 996,– im Jahr geltend machen können, oder ein Behinderungsgrad von 45 % letztendlich anerkannt wird.

Dann beträgt der Freibetrag bereits S 3.324,– im Jahr! Ich freue mich, dass diese Lösung gefunden wurde. Ein bitterer Nachgeschmack bleibt allerdings: Es hat jahrelang gedauert,“ so Volksanwältin Korosec abschließend.

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