Reformvertrag wird seine Stärken in der Praxis zeigen

Berger: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch neuen EU-Vertrag entscheidend gestärkt

Flagge der Europäischen Union
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Justizministerin Maria Berger unterstrich im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz zum EU-Reformvertrag mit Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, Vizekanzler Molterer und Außenministerin Plassnik die aus Sicht der Justizministerin besonders wichtigen Aspekte der Aufwertung der Zusammenarbeit von Justiz und Polizei, die „weltweit modernste Grundrechtecharta“ und die radikale Vereinfachung der Verfahren auf europäischer Ebene. „Es sind das Punkte, von denen ich hoffe und erwarte, dass sie in der Praxis die Vorteile des neuen Vertrags zeigen und von denen die Bürgerinnen und Bürger auch entsprechend Gebrauch machen werden.“

„Die Bürgerinnen und Bürger Europas können sich vor allem im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vom Vertrag einen echten Mehrwert erwarten“, so Berger. Bisher habe besonders dieser Bereich als sogenannte Dritte Säule in der EU ein „Mauerblümchendasein“ geführt. „Das ändert sich jetzt. Endlich wird der Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts ebenbürtig mit den anderen Bereichen in der EU, zum Beispiel der Wirtschaftsunion.“ Schon jetzt habe Österreich gute Erfahrungen mit gemeinsamen europäischen Initiativen im Justiz- und Sicherheitsbereich gemacht. „Man muss zur Kenntnis nehmen, dass manche, die ‚Freiheit für Honsik‘ fordern, nicht wollen, dass die Justiz in Europa gut zusammenarbeitet“, so Berger.

Die Grundrechtecharta sei deshalb so bemerkenswert, weil sie die weltweit modernste sei und rechtsverbindlich. „Damit ist sie für jeden einzelnen Bürger beim europäischen Gerichtshof durchsetzbar.“ Neben allen klassischen Grund- und Freiheitsrechten gebe es beispielsweise auch den Schutz vor Diskriminierung aus genetischen Gründen. „Aber auch die sozialen Rechte im Reformvertrag gehen weit über das hinaus, was etwa in der österreichischen Verfassung an Grundrechten gewährt wird“, so Berger, die in diesem Zusammenhang etwa auf das Streikrecht, das Recht auf Bildung, Ausbildung und Weiterbildung, das Recht auf soziale Sicherheit oder das Recht auf Prozesskostenhilfe verwies.

Von einer „Verkomplizierung Europas“ durch den Vertrag könne keine Rede sein, sagte Berger. „Es gibt zentrale Vereinfachungen in der Arbeitsweise der Union.“ So habe es bisher zumindest 15 Wege zu einer europäischen Beschlussfassung gegeben. „Die Verfahren zur Gesetzgebung wurden nun auf zwei reduziert.“

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