Regierung bei Barrierefreiheit uneinsichtig – weitere Verschlechterungen geplant

Es bleibt dabei: Die Regierung will das Behindertengleichstellungsgesetz ändern, um sich in den nächsten Jahren Umbaukosten zu ersparen. Dafür wird die Ausgleichstaxe für Unternehmen doch weniger erhöht. Ein Kommentar.

Bauplan mit Zirkel
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Wenige Maßnahmen im geplanten Sparbudget haben solch ein Kopfschütteln verursacht wie die Verschiebung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit gemäß Behindertengleichstellungsgesetz. Fast durchgängig wurde das Ansinnen der Bundesregierung, auf Kosten der Barrierefreiheit zu sparen, abgelehnt.

Die Kleine Zeitung berichtet nun von einer Variation dieser Idee. Es soll nicht mehr automatisch zu einer Verlängerung der Übergangsfrist für Barrierefreiheit bis 2020 kommen, sondern es muss dazu ein fixer Zeitplan vorgelegt werden.

Wie ist das zu bewerten?

„Die aber schon im Begutachtungsentwurf ventilierte Möglichkeit, diese Frist zu erstrecken, bleibt jedoch weiter bestehen. Allerdings muss dazu ein fixer Zeitplan vorgelegt werden. Absolute Deadline für die Barrierefreiheit ist 2020“, schreibt die Kleine Zeitung.

Es ändert sich dadurch nichts an der Möglichkeit, die Verschiebung der Barrierefreiheit um 4 Jahre durchzuführen. Einzelne Ministerien haben ja schon penibel berechnet, was sie sich dadurch ersparen (Beispielsweise das Bildungsministerium mehr als 85 Millionen Euro).

Neu ist nun, dass man einen fixen Zeitplan vorlegen muss. Das ist keine Kunst und auch kein großer Aufwand. Ein paar Zeilen Text und einige Tabellen Absichtserklärungen reichen völlig, wie die Vergangenheit eindrucksvoll gezeigt hat.

Das wirklich Verwerfliche ist das Vorgehen des Sozialministierums, welches völlig ohne Not die gesetzliche vereinbarte Barrierefreiheit bis Anfang 2016 auf Wunsch dreier Ministerien verschob.

„Nachdem das Gesetz zufälligerweise bei mir ist, hab‘ ich dann diesem Drängen nachgegeben, habe gesagt, ok, wir erstrecken das um 4 Jahre“, erläutert der Sozialminister, wie einfach aus seiner Sicht die Dinge sind.

Nochmals Änderungen beim Kündigungsschutz und der Ausgleichstaxe

Auch in anderen Bereichen (erhöhter Kündigungsschutz sowie der Höhe der Ausgleichstaxe) soll es noch Änderungen der bisher vorgelegten Pläne geben. Der Kündigungsschutz soll nun sogar vier (statt wie bisher geplant drei) Jahre nicht wirksam werden.

Die Ausgleichstaxe für Unternehmen – trotz Kritik ob der geringen Erhöhung – sogar nochmals gegenüber den ursprünglichen Plänen reduziert. Im Sparpaket war von einer Erhöhung von 226 Euro auf 346 Euro die Rede für Dienstgeber, „die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen“.

Man mag es kaum glauben, aber der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes äußerte dagegen Bedenken.

Was nun kommen soll: „Bei 25 bis 99 Mitarbeitern bleibt die Taxe bei 226 Euro pro Person und Monat, ab 100 Mitarbeitern wird sie auf 316 Euro erhöht, ab 400 Mitarbeitern auf 336 Euro.“

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