Regierungsbeschluss in NÖ: Keine Pflegegeld-Anrechnung als Einkommen bei Mindestsicherung

LR Schwarz: Eigenmittelanrechnung geändert, um sozial Schwache zu unterstützen

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Sozial-Landesrätin Barbara Schwarz freut sich, dass in der heutigen Regierungssitzung die vieldiskutierte Änderung bei der „Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln“ beschlossen wurde.

Damit wird zukünftig das Pflegegeld für pflegende Angehörige im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht mehr als Einkommen angerechnet. „Wir haben die Anrechnung der Eigenmittel in der Verordnung geändert, um die sozial Schwachen zu unterstützen“, so Schwarz.

„Im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit und Fairness wird durch die Änderung der Verordnung eine Bestimmung geschaffen, die die Anrechnung des Pflegegeldes eines nahen Angehörigen in einer gemeinsamen Haushalts- oder Wohngemeinschaft bei der Hilfe suchenden Person im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen vermeidet“, erklärt Schwarz.

Man rechnet damit, dass rund 100 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher von der Neuregelung betroffen sein werden. Die Mehrkosten für das Land Niederösterreich werden sich auf rund 500.000 Euro pro Jahr belaufen.

„Mit der Änderung soll das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen zählen und somit auch in Sachen Mindestsicherung keinen Einfluss nehmen“, führt die Landesrätin zum Abschluss aus.

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2 Kommentare

  • Gilt das neue Gesetz dann auch in Wien ?

  • Ich hoffe, es fällt den PolitikerInnen nicht anstelle dessen eine andere Gemeinheit ein, wie ich die Situation von OÖ kenne.