Regierungsprogramm muss Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen

Ermahnung anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen

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Monitoringausschuss

Am Sonntag den 3. Dezember jährt sich der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. „Ein geeigneter Anlass, um die Verhandlungen zum neuen Regierungsprogramm in Hinblick auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen näher zu beleuchten“, so Christina Wurzinger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Anlass zur Sorge gäbe unter anderem das angekündigte Festhalten an den Sonderschulen und zur Aufrechterhaltung des überteuerten und ausgrenzenden zweigleisigen Schulsystems.

„Die Debatte“, kritisiert Wurzinger, „orientiert sich an längst überwunden geglaubten altmodischen Konzepten und stellt definitiv einen Rückschritt zu Lasten von Schülerinnen und Schülern dar.“

Schule muss gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen bieten. Flexibilität, Individualität und Vielfalt spielen dabei eine große Rolle, dies selbstverständlich unterstützt durch die dafür erforderlichen Ressourcen.

„Dies sind Anforderungen, die in den aktuellen Verhandlungen keinen Platz finden“, erläutert Wurzinger und abschließend: „Ein Umdenken der potentiellen Regierungsparteien ist dringend geboten. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen in allen Verhandlungen und schließlich im Regierungsprogramm ausdrücklich berücksichtigt werden.“

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