Regierungsprogramm – Was wurde daraus?

Heute vor drei Jahren - am 23. November 2008 - veröffentlichten SPÖ und ÖVP das Regierungsprogramm für Österreich. Ein Kommentar als Rück- und Ausblick.

Symbol für Rot Schwarze  Regierung
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Ich gestehe es. Ich gehöre zu jener Minderheit von Menschen, die Regierungsprogramme ernst nehmen. Ich lese sie genau und prüfe auch, was davon umgesetzt wird und was noch offen ist.

Heute vor drei Jahren, am 23. November, wurde das „Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode“ von SPÖ und ÖVP präsentiert. BIZEPS hat Auszüge daraus gebracht, die für behinderte Menschen von besonderem Interesse sind. (Das gesamte Programm)

Dokumentation der Untätigkeit

Auch wenn das manche jetzt nicht gerne hören werden: Bei Durchsicht der Ankündigungen erkennt man, dass das Regierungsprogramm eine Dokumentation des Scheiterns und der Untätigkeit festhält.

Manches Mal wurde auch exakt das Gegenteil der Ankündigung umgesetzt. Beispielsweise steht im Bereich „Justiz“ des Regierungsprogramms: „Die Herstellung der Barrierefreiheit aller Gerichtsgebäude nach den Anforderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes soll sukzessive bis zum Jahr 2015 erfolgen.“ Konkret passierte aber vor allem eines: Im Rahmen des letzten Sparpakets einigte man sich, die Barrierefreiheit auf das Jahr 2020 zu verschieben.

Im Kapitel „Pflege“ kann man lesen: „Die Bundesregierung wird die Einteilung der Pflegegeldstufen und deren Höhe evaluieren.“ Ergebnis: Eine Verschärfung der Zugangsbestimmungen für die Stufen 1 und 2, die tausenden Menschen Pflegegeld vorenthält.

Aber nicht alles bleibt Ankündigung. Der Pflegefonds für Sachleistungen wurde – zu einem nicht unbeträchtlichen Teil aus dem eingesparten Pflegegeld – errichtet.

Eigenes Kapitel: „Menschen mit Behinderungen“

Es gibt im Regierungsprogramm auch ein eigenes Kapitel „Menschen mit Behinderungen“. Im Unterbereich „Zugang zum Arbeitsmarkt“ wurden einige Punkte verwirklicht. Absicherung der Persönliche Assistenz am Arbeitsmarkt per Gesetz, Stärkung der Stellung der Behindertenvertrauenspersonen. Der Großteil harrt aber noch einer Umsetzung.

Im Unterbereich „Verbesserung zur Gleichstellung“ ist hingegen eine Bewertung einfach. Die erwähnte Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde durchgeführt, liegt aber in einer Schublade des Sozialministeriums und wartet auf einen Veröffentlichungszeitpunkt. Auch eine Art, die zeigt, dass man etwas nicht regeln will.

Im Gleichstellungsbereich herrscht dringender Handlungsbedarf, wenn man die Sache wirklich ernst nimmt oder nehmen würde. Zweifel daran kommen aber auf, weil viele dieser Punkte schon im Regierungsprogramm von 2007 enthalten waren und auch damals nicht umgesetzt wurden.

Auch die Unterkapitel „Schulische Integration“ und „Verbesserung bei der Unterstützung“ wären umsetzungswürdig, wenn man die UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen will. Damit dieses Unterkapitel – in dem beispielsweise Gedanken der Inklusion enthalten ist – Wirklichkeit wird, müsste man konkrete Gesetzesvorlagen erstellen. Der Umsetzungswillen tendiert aber anscheinend gegen Null.

Persönliches Fazit

Ich glaube, man kann nicht kritisieren, was im Regierungsprogramm gewollt ist. Viele Dinge davon sind vom Grundsatz her gut, manche evtl. etwas vage und vorsichtig formuliert. Woran es aber grundsätzlich krankt, ist der Umsetzungswille der SPÖ-ÖVP-Bundesregierung.

Dass Behindertenpolitik für die SPÖ-ÖVP-Regierung kaum mehr einen Stellenwert hat, sah man deutlich beim letzten Sparpaket. Konsequenterweise wird daher auch die Umsetzung des Regierungsprogramms ignoriert. Wen wundert es?

Eigentlich, ja eigentlich, hätte die Regierung noch rund 2 Jahre um dieses Versäumnis zu bereinigen. Ich sag es ganz offen: Ich traue es ihnen nicht mehr zu, lasse mich aber vom Gegenteil gerne überraschen.

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