Reha für blinde Menschen gestrichen

Nationaler Aktionsplan (NAP): Wo bleibt Inklusion als Menschenrecht?

Markus Wolf
BSVÖ

Die Anerkennung der Blindenführhunde sowie die Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings wurden sang- und klanglos aus dem Diskussions-Entwurf des „Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen“ (NAP) herausgestrichen. Sie kommen im endgültigen „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020“ einfach nicht mehr vor!

Unter zweimaliger „Einbeziehung“ von VertreterInnen behinderter Menschen legte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) im Dezember 2011 eine „behindertenpolitische Strategie Österreichs 2012 – 2020“ zur Begutachtung vor.

Wo sind die Maßnahmen 233 und 234?

Im Kapitel „Rehabilitation“ wurden als Maßnahme 233 die „Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme“ sowie unter Punkt 234 die „Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings sowie des Unterweisens in die lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision-Training als Leistung der medizinischen Rehabilitation“ mit einem Zeithorizont von 2014 bzw. 2020 festgelegt. Zuständig wäre das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die Sozialversicherung gewesen.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich forderte in seiner Stellungnahme vom 20. Februar 2012, den geplanten Zeithorizont von 2014 bzw. 2020 auf 2013 vorzuverlegen. „Diese Maßnahmen fordert der BSVÖ nämlich schon seit Jahren“, hieß es in der Stellungnahme.

Inklusion heißt auch Einbindung!

Groß war die Enttäuschung, als die beiden Punkte nicht vorverlegt, sondern im endgültigen NAP, der am Dienstag vom Ministerrat beschlossen wurde, auch noch zur Gänze gestrichen wurden!
BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf fordert daher eine Aufnahme der beiden gestrichenen Maßnahmen in den „Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012 – 2020“, wie es auch ursprünglich geplant war: „Man braucht nicht das Motto „Inklusion als Menschenrecht und Auftrag“ auf das Titelblatt des NAP drucken, zwei Mal zu gemeinsamen Gesprächen einladen und Stellungnahmen einfordern, wenn man schlussendlich über die Köpfe der Betroffenen hinweg entscheidet“, ärgert sich Wolf, der auch Mitglied im unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist.

Reha-Maßnahmen wie Blindenführhunde oder Mobilitäts- und Orientierungstrainings sind besonders für jene Menschen, die im Alter blind bzw. hochgradig sehbehindert werden, wichtige Voraussetzungen für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, ein möglichst selbstbestimmtes Leben und eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft.

Der BSVÖ-Präsident stellt sich die Frage: „Will die Politik wirklich, das im Alter erblindete Menschen nicht mehr mobil gemacht, in Pension geschickt werden und nur noch zu Hause ihr Dasein fristen?“

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