Rehabilitation – Gleiches Recht für alle

Nach wie vor bestehen große Unterschiede in Umfang und Qualität von Rehabilitationsleistungen.

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Bei gleicher Behinderung macht die Ursache den Unterschied: Arbeitsunfall, Unfall in der Freizeit, Erkrankung oder Behinderung ab der Geburt. Vier Kategorien, die das zukünftige Leben mit Behinderung entscheidend beeinflussen können!

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) fordert die Bundesregierung daher auf, diese, für behinderte Menschen unbefriedigende, Rechtssituation aufzuheben und alle Maßnahmen legislativer Art zu ergreifen, um die diskriminierende Behandlung behinderter Menschen im Sinne der Bundesverfassung aufzuheben.

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