Blindenführhunde

Rehabilitationshunde

Alle behinderten Besitzer von Rehabilitationshunden, das sind speziell ausgebildete Hunde, die ihnen helfen, ihre Behinderung zu kompensieren, werden ständig mit Diskriminierungen konfrontiert.

Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass einzelne auf den Anlassfall bezogene Regelungen nicht ausreichen.

In einigen Rechtsvorschriften gäbe es zwar positive Regelungen, vor allem für Blindenführhunde, jedoch seien viele Bereiche ungeregelt, hält Helga Wanecek vom Verein Freunde der Rehabilitationshunde Österreichs in Stolperstein Nr. 19 der BMKz-Reihe „Stolpersteine auf dem Weg zur Gleichstellung“ fest.

Wollen auch Sie die Aktion „Stolpersteine auf dem Weg zur Gleichstellung“ unterstützen, senden Sie bitte konkrete Beispiele von Barrieren sowie auch etwaige Lösungsvorschläge für deren Beseitigung an bmkz@uni-klu.ac.at.

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