Reparierte Unfallrentensteuer

Regierung beschließt Härtefallregel - Opposition sieht Verfassungswidrigkeit

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
Junge Frau mit Gipsbein

Ein Häferl, ein geflicktes, als Argumentationskrücke. SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy überreichte am 6. Juni bei der Nationalratsdebatte zur Reparatur der Unfallrentenbesteuerung das kaputte Häferl als Symbol für das „Flickwerk“ der Regierung an Sozialminister Herbert Haupt (FPÖ), berichtet der Standard.

Die von FPÖ und ÖVP beschlossene Reparaturversion der Unfallrentenbesteuerung soll Härtefällen vorbeugen, indem Unfallrentenbezieher mit einem Einkommen unter 20.000 Schilling (Einschleifregelung bis 23.000 Schilling) die Besteuerung rückwirkend am Jahresende zurückbekommen sollen. Allerdings gilt das nur für Unfallrenten, die vor dem 1. Juli 2001 gewährt werden.

Sozialminister Haupt zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz „verfassungskonform“ sei. Nicht jede Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof – auf Antrag der SPÖ liegt das Unfallrentenbesteuerungsgesetz derzeit beim VfGH – sei auch gleich eine Aufhebung.

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