Am 26. November 2003 veranstalteten die Caritas der Erzdiözese Wien, BIZEPS und Blickkontakt eine Enquete zum Thema "Bundesbehindertengleichstellungsgesetz".
Die mehr als 100 versammelten Teilnehmerinnen und Teilnehmer verabschiedeten am Ende der Enquete folgenden Text einstimmig.
Gleichstellung jetzt !
Damit behinderte Menschen ungehindert am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können, bedarf es dringend eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Dieses Gesetz muss die gleichberechtigte Teilhabe am Leben sowie ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten. Die Rechte müssen auch leicht durchsetzbar sein.
Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil
- Bauten, Gebäude und Anlagen nicht barrierefrei erreichbar und nutzbar sind.
- Dienstleistungen, wie z.B. Arztpraxen oder Geschäfte nicht für alle zugänglich und nutzbar gemacht sind.
- die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur mit großen Schwierigkeiten möglich bzw. unmöglich ist.
- der Zugang zu und die Nutzung von Informationen trotz der bestehenden technischen Möglichkeiten nicht gewährleistet ist.
- gemeinsame Erziehung und Bildung von behinderten und nichtbehinderten Menschen noch immer nicht flächendeckend umgesetzt ist.
- der Zugang zum Arbeitsmarkt durch rechtliche und andere faktische Barrieren erschwert und ihre berufliche Laufbahn eingeschränkt wird.
- die österreichische Gebärdensprache nicht als offizielle Sprache anerkannt ist.
- sie und ihre Interessenvertretungen keine Möglichkeit haben, Benachteiligungen rechtlich zu bekämpfen.
- sie nicht ausreichend über Persönliche Assistenz zur Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens verfügen können.
Daher fordern wir ein wirksames Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz!