Rollstuhlfahrer erhält für verpassten Zug Schadenersatz

Erste Auswirkung einer neuen Regelung in China, die behinderten Menschen im Alltag helfen soll.

Flagge China
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Dem Rollstuhlfahrer Wang Jinlei bekam eine Entschuldigung und Entschädigung von 3000 Yuan (384 Euro), weil er Anfang August 2012 nicht in einen Zug einsteigen könnte. Er hatte die Fahrt rechtzeitig angemeldet und fand sich gegen 13 Uhr am Bahnhof ein.

Er versäumte aber den Zug um 13.49 Uhr, weil die Rollstuhlrampen versperrt waren. „Ich habe sogar bei der Nummer angerufen, die für den Notfall angebracht war, aber über eine halbe Stunde lang ging niemand ans Telefon“, wird er in den Medien zitiert.

Schadenersatz wegen Diskriminierung

Durch die Nachlässigkeit des Bahnhofspersonal stand Wang Jinlei nun Entschädigung zu. Laut einem Bericht der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua trat erst kürzlich eine diesbezügliche Anti-Diskriminierungsbestimmung in Kraft.

Laut der neuen nationalen Gesetzgebung müssen Parkplätze, Einkaufszentren, Wohnblöcke, öffentlicher Transport und andere öffentliche Infrastruktureinrichtungen für behinderte Menschen zugänglich sein. Im Zusatz steht, dass Besitzer oder Verwalter dieser Einrichtungen für Unterhalt aufkommen müssen und jenen behinderten Menschen, denen durch schlechte Instandhaltung körperlich oder finanziell Schaden zugefügt wurde, Entschädigung zahlen sollen.

Im Jahr 2009 veröffentlichte China erstmals einen Menschenrechts-Aktionsplan, in dem auch teilweise Rechte für behinderte Menschen angekündigt wurden.

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