Rollstuhlfahrer will auf Berliner Fernsehturm

Dem Betreiber des Berliner Fernsehturms droht möglicherweise ein Rechtsstreit.

Berliner Fernsehturm
BIZEPS

Der Bochumer Rollstuhlfahrer Arnd Hellinger will während seines Aufenthalts in der Bundeshauptstadt vom 16. bis 23. November auch dieses Wahrzeichen Berlins besuchen. Doch auf der Webseite des Berliner Fernsehturms hat Hellinger gelesen, dass Besuchern im Rollstuhl der Zugang zur Aussichtsplattform und zum Turmrestaurant in 207 Meter Höhe „aus Sicherheitsgründen“ verwehrt wird.

Das empfindet der Bochumer wie viele andere Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und deswegen von einem Besuch des am 3. Oktober 1969 in Betrieb genommenen Fernsehturms ausgeschlossen wurden, als eine massive Diskriminierung.

Hellinger vermutet Probleme beim Brandschutz der Aufzüge zur Bauzeit, die jedoch durch die zum Jahreswechsel 1995/96 von der Telekom vorgenommene Grundsanierung gelöst sein sollten. Sie müssten nach seiner Ansicht gelöst sein, denn seit 1992 gelten Leitlinien zum Ausbau Berlins zur behindertengerechten (das heißt heute „barrierefrei“) Stadt und seit 2006 schließlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Diese Vorschriften sowie das 1994 erweiterte Grundgesetz legen fest, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

In einem kobinet vorliegenden Schreiben fordert Hellinger die Turmbetreiber auf, den diskriminierenden Passus bis 14. November 2007 aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu streichen und behält sich anderenfalls vor, das Unternehmen per Gerichtsentscheidung dazu zu bewegen. Bisher liegt Hellinger keinerlei Reaktion der Verantwortlichen vor.

Sollte das Vorhaben des Bochumer Aktivisten zum gewünschten Erfolg führen, müsste allerdings auch das Foyer umgebaut und ein Aufzug zwischen Eingang und Kasse installiert werden. Bis dahin führt der einzig mögliche Weg für Rollstuhlfahrer durch den Personaleingang im Turmhof.

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