Globus

Roniger: „Geschehen ist viel zu wenig“

Im März 2002 verabschiedete der Nationalrat eine Novelle des Gesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit (kurz EZA-Gesetz). NGOs ziehen bei einer Pressekonferenz in Wien Bilanz und zeigen Versäumnisse auf.

Seit damals heißt es im § 1 des EZA-Gesetzes: „Die österreichische Entwicklungspolitik wird (…) von den nachstehenden Prinzipien geleitet. Bei allen Maßnahmen sind (…) in sinnvoller Weise die Bedürfnisse von Kindern und von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.“

Doch wirkt diese Gesetzesänderung im Alltag? Gemeinsam anerkennen das Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte, die Caritas, Licht für Welt und SOS-Kinderdorf, dass die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit in den letzten drei Jahren die Konkretisierung des gesetzlichen Auftrages ernst genommen, und erste Umsetzungsschritte realisiert hat.

Bilanz fällt kritisch aus

„Mit der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen und Kindern im EZA-Gesetz hat Österreich ein wichtiges Zeichen gesetzt. Nun wünschen wir uns, dass diesen Worten noch mehr konkrete Taten folgen“, hält Petrik-Schweifer, Auslandshilfechef der Caritas Österreich, fest.

„Abgesehen von einigen wenigen spezifischen Entwicklungsprojekten, die sich gezielt an behinderte Menschen richten, erreichen Entwicklungsprojekte Menschen mit Behinderung nicht. Sie bleiben in Armut und Perspektivenlosigkeit gefangen“, erläutert Rupert Roniger, Geschäftsführer von „Licht für die Welt“.

„Doch auch Positives kann vermeldet werden“, so Manfred Nowak, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, der anführt: „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit die kürzlich erstellten Fokus-Papiere zu Behinderung und Kindern als programmatischen Rahmen einer an den Menschenrechten orientierten Entwicklungspolitik publiziert hat.“

Forderung

Die NGOs stellen aufgrund der Erfahrungen folgende Forderungen:

  • konsequente Umsetzung der in den Fokuspapieren festgelegten Grundsätze in allen Politiken, Richtlinien, Planungsinstrumenten und Programmen
  • Durchführung von Pilotprojekten zur Verankerung von Kindern und Menschen mit Behinderung als Querschnittsthema in Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
  • verstärktes Engagement der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (für eine nachhaltige Berücksichtigung von Kindern und Menschen mit Behinderung auf europäischer und internationaler Ebene)

„Keine spürbaren Auswirkungen“

Im BIZEPS-INFO Gespräch berichtet Roniger: „Das EZA-Gesetz hat viele Erwartungen hervorgerufen. Geschehen ist viel zu wenig.“ Nach drei Jahren muss festgestellt werden, „dass die Gesetzesnovelle keine spürbaren Auswirkungen auf die Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen in Entwicklungsländern gebracht hat“, resümiert der Geschäftsführer von „Licht für die Welt“.

Seine Organisation erwartet daher von der nächsten Regierung „ganz konkrete Umsetzungsschritte“. Denn – so Roniger – abschließend: „Es ist nicht tragbar, dass mit Mitteln der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit noch immer Entwicklungsprojekte gefördert werden, die behinderte Menschen ausschließen.“

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