Rotes Kreuz: Kein Handlungsbedarf für Pflegescheck

Das Österreichische Rote Kreuz ist eine der großen Trägerorganisationen im Bereich der Versorgung von 25.000 pflegebedürftigen Menschen in Österreich.

Vor knapp 10 Jahren wurde das Pflegegeld eingeführt, um die pflegebedingten Mehranforderungen in Form einer Geldleistung abzudecken, und damit den pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles und selbstständiges Leben zu ermöglichen, erklärt Fredy Mayer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes.

Diese Zielsetzungen sind im wesentlichen erreicht worden, so dass es aus Sicht des Österreichischen Roten Kreuzes keinen Handlungsbedarf für eine prinzipielle Änderung gibt, ergänzt der Rotkreuz-Präsident.

Im Interesse der von uns betreuten pflegebedürftigen Menschen und im Einklang mit dem Betreuungsleitbild des Österreichischen Roten Kreuzes verweist die Hilfsorganisation insbesonders auf die Wichtigkeit des selbständigen und eigenverantwortlichen Handelns von älteren und pflegebedürftigen Menschen. Untersuchungen zeigen ganz klar, dass die größte Angst alter Menschen diejenige vor Verlust der Selbständigkeit ist.

Es ist uns daher ein großes Anliegen, dass der Geldleistungscharakter des Pflegegelds und damit die Selbständigkeit und Wahlfreiheit bei Inanspruchnahme von Pflegedienstleistungen erhalten bleibt, betont Mayer. Dem Roten Kreuz sind keine Untersuchungen bekannt, welche diverse Missbrauchsvermutungen bei der Verwendung des Pflegegelds bestätigen. Gerade die Tatsache, dass 80 % der Pflegebedürftigen ausschließlich im Familienkreis gepflegt werden, ist ein weiteres klares Indiz gegen eine Sachleistungsregelung

Zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Pflegebereich hat das ÖRK zusammen mit anderen Trägern bereits vergangenes Jahr entsprechende Vorschläge gemacht. Ganz wesentlich sind dabei die Aufwertung der Pflegeberufe und bundesweite Ausbildungsregelungen.

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