Auch wenn Verlagsleiter Naumann auf der Buchmesse zugeben mußte, "Should the baby live" nicht gelesen zu haben, rechtfertigte er die Veröffentlichung damit, daß es sich dabei um "diskussionswürde" Postition handle.
Als Beweis herfür wurde immer wieder, die geübte Praxis des „Liegenlassens behinderter Neugeborener“ in bundesdeutschen Kliniken herangezogen. Rowohlt scheint der Macht des Faktischen erlegen zu sein, die Praxis legitimieren zu müssen, ohne auch nur im Ansatz dieselbe zu hinterfragen.
So wird der Titel des neuen Buches denn auch in der deutschen Übersetzung wie folgt lauten: „Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstbehinderter Neugeborener“, berichtet die die randschau 5/92.
Wohin solche Bücher führen können:
„Gnadentod“ für behinderte Neugeborene – titelt Teletext, 29. Juli 92.
Kinderärzteverbandes für einige Fälle schwerster Behinderungen bei Neugeborenen dafür aus, das Baby zu töten.
Der „Gnadentod“ sei manchmal besser als medizinische Behandlung, sagte der Chef des Verbandes. Dies gelte aber nur für sehr seltene Fälle schwerster Mehrfachbehinderungen. Vorbedingungen seien das Einverständnis der Eltern sowie intensive medizinische Untersuchungen und Beratungen. Bisher wird nach Schätzungen in den Niederlanden ca. 300 mal im Jahr passive Sterbehilfe bei Neugeborenen geleistet.