RTR steht wegen Defiziten bei Barrierefreiheit in der Kritik des Rechnungshofs

Von der Website bis zu den Büroräumen: Die RTR verfehlt die Standards der Barrierefreiheit, kritisiert der Rechnungshof. Ein Kommentar.

Rechnungshof
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Als zentrale Servicestelle für Regulierungsfragen und Förderungen im Medien- und Kommunikationsbereich ist die RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH gesetzlich verpflichtet, Barrierefreiheit nicht nur zu unterstützen, sondern aktiv umzusetzen.

Doch der am 25. Juli 2025 veröffentlichte Prüfbericht des Rechnungshofs offenbart ein anderes Bild: Die eigenen Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei, gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstellen für Menschen mit Behinderungen wurden ignoriert, und die Barrierefreiheit der RTR-Website bleibt in wesentlichen Teilen unzureichend.

Es wird laut ORF vom Rechnungshof kritisch angemerkt, dass die Räumlichkeiten der RTR wie auch die Website bei wesentlichen Inhalten nicht barrierefrei seien.

Rechnungshof deckt umfassende Barrierefreiheits-Mängel auf

Doch auch die Räumlichkeiten der RTR wurden vom Rechnungshof kritisiert:

Die Räumlichkeiten der RTR waren baulich nicht barrierefrei.

Noch gravierender ist der Befund zur digitalen Barrierefreiheit. Laut Rechnungshof waren wesentliche Inhalte der RTR-Website nicht barrierefrei gestaltet, obwohl das Web-Zugänglichkeits-Gesetz dies klar vorschreibt. 

Besonders paradox: Die RTR stellt auf ihrer Website aufgrund der gesetzlich übertragenen Aufgaben eine Beschwerdemöglichkeit für mangelnde Barrierefreiheit audiovisueller Dienste bereit – doch auch die eigenen Angebote der RTR sind nicht alle barrierefrei.

Beispielsweise wurde der Kommunikationsbericht 2022, ein zentrales Dokument der Regulierungsarbeit, nicht barrierefrei veröffentlicht. Die Begründung der RTR: „unverhältnismäßige Belastung“. 

Eine Einschätzung, die der Rechnungshof als unangemessen zurückweist, denn wer gesetzlich für Barrierefreiheit zuständig ist, kann sich nicht mit finanziellen oder technischen Ausflüchten aus der Verantwortung ziehen.

Medienförderungen ohne Fokus auf Barrierefreiheit

Das strukturelle Versagen der RTR zeigt sich nicht nur im eigenen Haus – sondern auch dort, wo sie Verantwortung für andere trägt: Bei der Vergabe von Medienförderungen.

Der Rechnungshof zeigte auf, dass oftmals Qualitätskriterien für Medienförderungen fehlen, berichtet auch DerStandard.

Ein Bereich, den sich der Rechnungshof vermutlich noch nicht genau angesehen hat, ist die Barrierefreiheit bei Förderungen. Diese spielte bislang so gut wie keine Rolle.

In der Vergangenheit wurden Dutzende Millionenbeträge an Medien vergeben, ohne dass die Einhaltung barrierefreier Standards überprüft oder gefordert wurde.

Damit verfestigt die RTR nicht nur eigene Versäumnisse, sondern vervielfältigt sie über das Fördersystem weiter – auf Kosten all jener, die auf barrierefreie Medienangebote angewiesen sind. Auch hier ist klar: Ein Umdenken ist überfällig.

Behinderteneinstellungsgesetz wird nicht erfüllt

Trotz klarer Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes waren in der RTR Ende 2022 drei von fünf Pflichtstellen für Menschen mit Behinderungen nicht besetzt. Statt aktiv gegenzusteuern, zahlte die RTR im Jahr 2023 einfach eine Ausgleichstaxe von 10.864 Euro.

Ein fatales Signal in einem öffentlichen Unternehmen, das selbst andere regulieren soll.

Fehlende Maßnahmen trotz klarer Empfehlungen

Der Rechnungshof bringt es auf den Punkt: Die RTR scheitert an ihrem eigenen Anspruch. Sie soll für fairen Zugang, Medienvielfalt und regulatorische Qualität stehen – stattdessen vernachlässigt sie grundlegende Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Kritik ist unmissverständlich: Barrierefreiheit ist keine optionale Aufgabe, sondern gesetzlicher und gesellschaftlicher Auftrag.

Der Rechnungshof-Bericht spricht Empfehlungen aus – doch ob daraus strukturelle Konsequenzen folgen, ist offen. Seit 1. April 2025 liegt die Zuständigkeit für die RTR beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS). Dieses ist nun gefordert, Verantwortung zu übernehmen, konkrete Maßnahmen zu setzen und aus der RTR endlich eine Institution zu machen, die ihre gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich erfüllt.

Fazit: Konsequenzen und Kurswechsel nötig

Die RTR ist ein Schlüsselinstrument staatlicher Medien- und Kommunikationspolitik. Dass sie ausgerechnet beim Thema Barrierefreiheit versagt, ist nicht nur ein handwerkliches Problem – es ist ein politisches Versäumnis. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Barrierefreiheit.

Die Leitung der RTR muss dieses Recht endlich ernst nehmen. Der Rechnungshof hat die Versäumnisse klar aufgezeigt. Nun muss die Leitung der RTR handeln; ansonsten ist die Politik am Zug.

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