Rückblick: Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen

Vor rund 20 Jahren nahm das Parlament einen rund 130-seitigen Bericht zu diskriminierenden Bestimmungen in Bundesgesetzen an. Ziel war, zu erkennen, welche Gesetzesbestimmungen Menschen mit Behinderungen diskriminieren.

Viel Zeit ist vergangen
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Im Juli 1997 wurde im Parlament einstimmig folgende Verfassungsbestimmung in Artikel 7 beschlossen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Doch was bewirkt die Verfassungsbestimmung im Alltag? Selbstbestimmt Leben Österreich (SLIÖ) bat im Oktober 1997 schriftlich alle Nationalratsabgeordneten, eine Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt zu initiieren, um die Auswirkungen dieser Verfassungsbestimmung zu erkunden und so zu erreichen, dass „vorbereitende Gespräche zu einer umfassenden Lösung der Gleichstellung von behinderten Menschen geführt werden“.

SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka besprach dieses SLIÖ-Anliegen mit Bundeskanzler Viktor Klima, der daraufhin Ende 1997 im Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst eine Arbeitsgruppe einrichtete. Im Sinne der Partizipation war die Einbeziehung der Behindertenbewegung wichtiges Element dieses Vorhabens.

Berichterstellung 1998 – 1999

In umfangreichen Arbeiten erstellten die Ministerien unter Einbeziehung der Behindertenbewegung einen rund 130-seitigen „Bericht der Bundesregierung über den Gesamtbericht der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen“.

Die inhaltliche Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe lag in der Identifikation jener Bestimmungen in der Bundesrechtsordnung, die eine potentielle Benachteiligung für behinderte Menschen bedeuten“, heißt es im Bericht und es wird eine Vielzahl von Bestimmungen aufgezählt, die Menschen mit Behinderungen bewusst benachteiligen sowie solche, in denen wichtige Regelungen zur Gleichstellung fehlen.

Der Bericht ist ein wichtiges Zeitdokument und deswegen sehr lesenswert, weil er vor genau 20 Jahren im Juli 1999 vom Parlament angenommen wurde. Man erkennt sehr gut, wie Menschen mit Behinderungen im Jahr 1999 in der Bundesrechtsordnung gesehen wurden.

Bei genauer Durchsicht erkennt man, welche Veränderungen die letzten beiden Jahrzehnte in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gebracht haben und was von uns erreicht werden konnte. Der Bericht zeigt aber auch deutlich auf, welche Themen noch immer ungelöst sind.

Es bleibt noch viel zu tun!

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