Sachwalterschaft – die einzige Alternative?

In einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird über die Sachwalterschaft und deren weitere mögliche Folgen entschieden.

Europäischer Gerichtshof
Cédric Puisney

Eine Reihe von schweren Menschenrechtsverletzungen wurde aufgrund des Entzugs der Geschäftsfähigkeit und die dadurch eingeschränkte Möglichkeit vor ein Gericht zu treten hervorgerufen.

Sachverhalt

Mitte der Siebzigerjahre wurde bei dem Kläger, Hrn. Stanev, einem bulgarischen Staatsbürger, Schizophrenie diagnostiziert. Ab dem Zeitpunkt, in dem Hr. Stanev seine Geschäftsfähigkeit verlor, wurden zahlreiche Entscheidungen ohne Zustimmung des Klägers getroffen und seine Selbstbestimmung maßgebend eingeschränkt.

Nachdem das „Bezirksgericht Russe“ die Geschäftsfähigkeit des Hr. Stanev auf Antrag seiner Familie teilweise aberkannt hatte und ihm eine Sachwalterin beigestellt wurde, wurde er von 2002 bis 2009 in einem Pflegeheim für Menschen mit psychischen Krankheiten eingeliefert.

In diesem Pflegeheim musste er unter außerordentlich schlechten Bedingungen leben. Die Toiletten und Waschräumen waren in miserablem hygienischen Zustand, das Essen war unausgewogen und kaum nahrhaft, es wurde unzureichend geheizt und generell wurde mit den Bewohnern und deren Besitz schlecht umgegangen.

Obwohl er mehrmals versuchte, von seiner Sachwalterschaft befreit zu werden und mehrmals beantragte, aus dem Pflegeheim entlassen zu werden, hatte er keine Chance sich mit Hilfe der bulgarischen Gesetze gegen die staatlichen Institutionen zur Wehr zu setzen. Einerseits, weil die nationalen Gesetze nur unzureichende Regelungen vorsahen andererseits, weil bestimmte Gesetze nicht normkonform ausgeführt wurden.

Rechtliche Beurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Dieser Sachverhalt beinhaltet eine Reihe von schweren Menschenrechtsverletzungen, über welche der EGMR in der Sache selbst entschied.

Der EGMR entschied in dem Urteil (36760/06) vom 17. Jänner 2012, dass das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 EMRK) durch die Einlieferung, den Aufenthalt und die Unterbringung in dem Pflegeheim verletzt wurden. Er wurde in das Pflegeheim eingeliefert ohne den, vom Staat bereitgestellten, Sachwalter gesehen zu haben und auch ohne vorheriger Verständigung, geschweige denn, Einwilligung. Seine Ausflüge und Urlaube wurden genau festgelegt und überwacht.

Auch wurde die Schizophrenie als Grund für die Aberkennung der Geschäftsfähigkeit und die Einlieferung in das Pflegeheim nicht mehr untersucht, und das Gericht bezweifelte, dass der Umstand noch während des Aufenthaltes im Pflegeheim weiter bestanden hatte. Außerdem hatte der Kläger keine Möglichkeit, die Untersuchung seiner rechtmäßigen Unterbringung in dem Heim bei Gericht zu beantragen.

Das nationale Gericht sieht keine Entschädigung für den Kläger vor, da Hr. Stanev zu Recht in das Pflegeheim eingeliefert wurde und der „State Responsibility of Damage Act 1988“ dafür keine Entschädigung vorsieht. Der EGMR sah darin eine Verletzung des Rechts auf Entschädigung (Artikel 5 Abs 5 EMRK).

Der EGMR stimmte weiters den Behauptungen des Klägers zu, dass er, wegen der sehr schlechten Lebensbedingungen in dem Pflegeheim, einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen worden sei (Artikel 3 EMRK). Außerdem bekam er den Ersatz des verursachten immateriellen Schaden laut Artikel 13 EMRK zugesprochen.

Da es dem Kläger nie möglich war, seine Geschäftsfähigkeit wiederherzustellen, und er daher auch keine Möglichkeit bekam, vor ein nationales Gericht zu treten, entschied der EGMR, dass das Recht auf sein Gehör vor einem Gericht verletzt wurde (Artikel 6 EMRK). Auch der freie Zugang ist nicht gegeben, da er nur mit Hilfe seines Sachwalters ein gerichtliches Verfahren anstreben konnte.

Hr. Stanev behauptete außerdem eine Verletzung seines Rechtes auf Privat- und Familienleben (Artikel 8 EMRK), da er keine Möglichkeiten bekam, außerhalb des Pflegeheims, mit Menschen, die er selbst ausgesucht hatte, soziale Beziehungen zu entwickeln oder an solchen teilzuhaben. Der EGMR entschied, dass die Artikel 3, 5, 6, und 13 der EMRK dieses Problem schon behandelt hatten und lehnte die weitere Überprüfung dieser Behauptung ab.

Neben einem zu zahlenden Schadenersatz in Höhe von 15.000 Euro, wurde die bulgarische Regierung aufgefordert, ihre Gesetze bezüglich des Rechts auf ein faires Verfahren zu ändern und den Aufbau eines effektiven Zugangs zu diesem Recht ins Auge zu fassen. Dadurch soll die Umsetzung des Artikels 6 EMRK erreicht werden.

Diskussionen in Österreich

In den §§ 268 ff ABGB wird in Österreich die Sachwalterschaft geregelt. Die Intensität der Fremdbestimmung und das Eingreifen in die Geschäfte soll der Art der Angelegenheit und dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen angepasst werden. Die Aufgaben, welche der Sachwalter zu regeln hat, sollen von dem Gericht nach den individuellen Bedürfnissen der Person bestimmt werden.

Das Thema der Sachwalterschaft wird derzeit stark diskutiert und in Frage gestellt.

Der Monitoringausschuss hat im Dezember 2011 eine Stellungnahme über die starke Fremdbestimmung der Menschen durch die Sachwalterschaft verfasst und tritt für eine unterstützte Entscheidungsfindung ein. Diese Alternative soll den Betroffenen helfen, soziale Beziehungen aufzubauen und dadurch ihre Selbstständigkeit zu stärken. Außerdem tritt der Monitoringausschuss für den Gebrauch alternativer Wege ein.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll die Inklusion in allen Lebensbereichen fördern und den Weg zu einer chancengleichen Gesellschaft unterstützen.

Hervorgehoben wir das Recht auf „gleiche Anerkennung vor dem Recht“, das im Artikel 12 des Übereinkommens verankert ist. Wichtig sind die Erreichung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gerechtigkeit und die gleiche Behandlung vor Gericht. Dadurch können Personen auch ohne ihren Sachwalter selbst an Gerichte herantreten. Entscheidend wird auch für Österreich sein, gelindere Mittel als die Sachwalterschaft als Alternative zu prüfen.

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10 Kommentare

  • ist es auh möglich,dass ein sachwalter den „entmündigten, der durch einen schweren schlaganfall eine rundum pflege benötigt, er es von seinen eigenen geld finanzieren kann, vorbehalten kann.
    er musste aufgrund seiner lähmung beim heitzen der wohnung, dadurch auf qualvoller weise sein leben lassen.
    man hat ihn alle rechte seiner rechte vorbehalten.
    und es scheint, als würde was rechtsanwälte mit den hilflosen machen, alles in bester ordnung sein, an wenn sie sie auch verrecken lassen.
    ihr angemessenes gehalt bekommen sie trotzdem,und für den staat österreich da er nicht mehr arbeiten konnte, wieder um eine belastung weniger.!!!!!!!!!!!!

  • Ösi-Sachwalterei:
    Eine zynische Praxis, zu der sich allzuleicht unterbesetzte Gerichte und Behörden bequemen, die es sich aus Überlastung nicht mehr leisten wollen, hinzuschauen und zu „erkennen“, sondern denen bereits menschenverachtende Tünche reicht, um tiefste Gräben von Diskriminierung, Misanthropie, Ungleichbehandlung in Überschreitung ihrer Kompetenz (Verletzung von §6a ZPO) als zugeschüttet und anstandslos weiterbefahrbar zu qualifizieren, zu glauben 2500 Jahre Zivilisation und Recht austricksen und durch eine nichtöffentlich gewillkürte Massnahme gegen ihre eigene Verfassung putschen zu dürfen, Art 7 B-VG im Sinne eines faschistoiden „gesunden Volksempfindens“ (P. Reindl, Änderungen im Recht der Geschäftsfähigkeit, JBl 1970, 66) unbeachtet lassen zu dürfen, einen Freibrief zur ABGB-Lynch ausstellen zu dürfen und totalitär wieder gegen jene „“Unpersonen““ draufzutreten, für die kaum 20 Jahre zuvor die Zwinger und Öfen in den Vernichtungslagern noch weitest geöffnet worden waren. Schön, dass zumindest Bizeps in klarer verbaler Abgrenzung nicht mehr diese zu befeuern gedenkt. Ob diese Rhetorik auch einer praktischen Überprüfung standhält, wird darin zu messen* sein, wie die angerissenen behördlichen Mißstände auch materiell aus der Welt geschafft werden, deren Dimension (8ObA 223/95 gründet auf einer verfassungs- und zivilisationsverhöhnenden Maßnahme zum ZPO-widrigen, gewillkürten Raub des Personalstatus i.V. mit amtlichen Identitätsbetrug) in der totalen Willkür sich ergibt.

  • In Österreich wird die Unabhängigkeit eines Richters niemals in Frage gestellt. Da selbst ein Richter aber eine Anregung (Glaubhaftmachung der Notwendigkeit eines Sachwalters) vornehmen kann, ist die Justiz demnach kein unabhängiges Instrument mehr. So werden Rechte der Parteien durch ein sogenanntes unabhängiges Justiz und Richtertum ausgeschaltet. Es gibt kein funktionierendes nationales Kontrollinstrument für Menschen die der amtlichen Entrechtung zum Opfer gefallen sind. Wenn die Sachwalterschaft nicht bald ein Ende nimmt und der Zugang zum Gerichte für alle ermöglicht wird und zwar ohne Erschwernisse, sehe Ich die demokratische Entwicklung des Landes Österreich in Gefahr. Dieses Nationalsozialistische Gesetzesgefüge ist abzuschaffen.

  • Besachwaltung/Teilentmündigung
    Nun, seit einiger Zeit stehe ich in Streit mit unserem Justizministerium, weil Anzeigen gegen einen Gerichtsgutachter und Staatsanwälte welche vermutliche Straftaten dieses Herren decken niedergeschlagen/vertuscht werden. Auch Beschwerden bei Dr. Karl werden nicht beantwortet. Man teilt mir unter Anführung einiger §§ mit dass man meine Eingaben nicht beantworten/bearbeiten müsse.
    Nun das ist eine durch kein Besachwaltungsverfahren gedeckte illegale Handlungsweise der Justiz mit dem Ziel vermutliche Straftäter aus den eigenen Reihen zu decken. So wird in geheimen, internen Verfahren untersucht, aber eine Offenlegung dieser personenbezogenen Dokumente verweigert. Und geheim wird man da verleumdet!
    Es lebe der Rechtsstaat.

    pro lege

  • weil einem niemand gegen einen „Sachwalter“ helfen kann und will, selbst bei einer Teilentmündigung. Und jetzt droht ihm die volle Entmündigung und der baldige Tod im Altersheim (richtiger: Wartesaal zum Tod). Wo gibt es eine Organisation, die für einen kämpft, ohne Geld dafür zu verlangen, das die meisten gar nicht haben. Ich habe Angst um meinen Freund, und ich bin seit gestern so fertig, dass ich selber ins Spital müsste, ich muss immer wieder heulen und fühle mich wie eine Eintagsfliege am Abend. Findet man denn wirklich keine Hilfe?????????!!!!!!!!!!!!!

  • isst. Hygieneartikel, die Kosten für das kürzlich an Altersschwäche verstorbene Haustier, Medikamente, die ihm die Kasse nicht zahlt, notwendige kleinere Anschaffungen und Dienstleistungen, das zahle alles ich. Man könnte, so laut SV-Angestellte, auch nicht verlangen, dass ich nach einer vollen Berufstätigkeit noch groß die Wohnung putze, wozu sind die Heimhilfen da, und erst recht nicht, hinter ihnen nachzuwassern, ob sie auch ordentlich geputzt haben, oder zu faul sind, Wände und Türen zu reinigen oder mal den Mistkübel ordentlich reinigen (ich kaufe morgen einfach einen neuen), sie lassen Schuhe verschimmeln, ich schaue nicht dauernd in den Schuhkasten meines Freundes, denn ich habe nur drei Stunden Freizeit an Arbeitstagen. Die meisten sind zu faul, an Stellen, wo man nicht leicht dazu kann, zu putzen. Diesen ganzen Dreck habe ich beseitigt, damit mein Freund nach der Entlassung nicht noch mal erkrankt. Für derartige Schlampereien ist der „Pflegedienst“ selbst schuld. Ich hatte außerdem trotz stärkerer Behinderung und auch, wenn ich selbst schwerkrank war, die Wohnung ständig geputzt und desinfiziert.
    So weit zu den Anwürfen, die ein Oberarzt, der mich anscheinend gar nicht kennt, sonst hätte er mich nicht nach meinem Namen ausgefratschelt (aber die Nennung des eigenen verweigert). Der Name von mir steht in der Akte, sonst hätte ich ebenfalls verweigert. Und seine Weigerung nützt ihm gar nichts, ich habe Ort, Zeit und Durchwahl und ich weiß, dass er der diensthabenden Oberarzt war. Es gibt ja Dienstpläne. Und mein Freund weiß vielleicht auch, wie der heißt. Ich habe dann gesagt: „Das sind Unterstellungen, ich beende das Gespräch und bezüglich der Unterstellungen und Ihrer Auffassung, in welchem Zustand man Patienten entlassen darf, werde ich Rechtsauskünfte einholen!“ und legte grußlos auf. Ich habe selbstbewusst geklungen, nach Auflegen des Hörers habe ich nur geheult und bin erst heute um drei eingeschlafen trotz erhöhter Dosis Trittico. Aber auch deswege

  • äter gleich wieder aufgrund der 72-Stunden-Regel wieder dort ablieferten. Der Arzt sagte, das ginge nicht, sie entscheiden, wann sie einen entlassen und wenn sie entscheiden, dass sie ihn mit einer akuten Lungenentzündung wieder entlassen, dann können sie das tun. Ich sei ab diesem Moment für seinen Gesundheitszustand verantwortlich. Was die verdreckte Wohnung angeht, habe ich auch als Schwerkranke die Wohnung alle 2 – 3 Tage durchgeputzt und dabei auch noch die Schlampereien diverser „Heimhilfen“ ausbügeln müssen, am Samstag habe ich neun Stunden bis zur Erschöpfung gearbeitet, dabei habe ich auch den Kleiderschrank geordnet. Da jede Heimhilfe ihr eigenes System hat, habe ich Stunden gebraucht, alles zu ordenen. so glaubte ich immer, dass wir so wenig langärmelige Hemden haben, bis ich unter den Pullovern noch eine Anzahl davon fand. Am Freitag brauchte ich für einen Anlass eine andere Hose als Jeans. Ich habe eine passende, ich brauchte mindestens eine Stunde, bis ich sie fand, da nicht auf dem Kleiderhaken, wo ich sie hingehängt habe, sondern irgendwo zwischen Hemden und Pullovern. Ich habe mich erkundigt: Die Sachwalterin überschreitet ihre Kompetenzen, da für gesundheitliche Dinge immer noch mein Freund zuständig ist, der eine medizinische Zusatzausbildung hat und damit kompetenter ist als eine Anwältin oder „Sozialarbeiterin“. Für den Gesundheitszustand bei der Entlassung ist das Spital verantwortlich. Der „Pflegedienst“ kassiert seit kurzem Stufe drei, da sei es komisch, dass man mit dem Pflegeheim komme, das sei eine niedrige Stufe. Die seien für die Pflege zuständig und niemand kann mich zwingen, den Beruf aufzugeben und 24-Stunden-Pflege zu leisten, noch dazu, wo ich selbst chronisch krank bin und die Begünstigung gerade nicht bekommen habe. Einer muss ja das Geld verdienen, die maximal 320 Euro Essensgeld, um die er auch noch jedesmal betteln muss, decken wirklich nur die Kosten für sein Essen ab und das auch nur, weil er zu Mittag bei Ausspeisungen

  • Mein Partner wurde von seiner ehamaligen Lebensgefährtin und seiner Tochter im Laufe von nur fünf Jahren um einen hohen Betrag erleichtert. Das Töchterchen stahl auch wertvolle Bücher und Geräte. Die Polizei wurde nicht tätig, da es sich um Verwandte handelte. Tätig wurde nur sein „Pflegedienst“, die ihm einen „Sachwalter“ aufs Auge drücken wollten. Das neurologische Gutachten besagte, dass er nicht unbedingt einen brauche. Trotzdem bekam er eine Anwältin für finanzielle Dinge und für die Vertretung von Ämtern und Behörden aufs Auge gedrückt. „Pflegedient“: Das ist am besten so für ihn. Der Wechsel zu einem anderen Sachwalter ist praktisch aussichtslos. Die neueste Aktion: „Sachwalterin“ und „Pflegedienst“ haben sich mit einem Oberarzt eines Wiener Spitals zusammengetan und wollen ihn in ein Pflegeheim abschieben und damit komplett entmündigen. Ich protestierte im Namen meines Partners (das meiste läuft hinter seinem Rücken, wie ein Telefongespräch mit ihm ergeben hat) und machte geltend, dass wir nicht akzeptieren, dass er alle seine Menschenrechte verliert, keine Gruppe ist so wehrlos, bis jetzt gibt es keine NGOs, die Besachwaltete vertreten. Für einen anderen Anwalt fehlt uns das Geld. Auch machte ich geltend, dass alle aus meinem persönlichen Umfeld und die aus dem Umfeld ehemaliger Kollegen, die in ein Pflegeheim kamen, binnen eines Jahres gestorben sind, in einem Fall sogar am Tag nach der Einlieferung. Der Arzt sagte, dass wir das in Kauf nehmen müssten, da ich mich nicht um ihn kümmere, da ich arbeiten gehe und nicht rund um die Uhr für ihn da sei. Außerdem ließe ich die Wohnung verdrecken. Ich wies die Unterstellungen zurück, da ich mich auch als Schwerkranke in meiner kompletten Freizeit, auch mitten in der Nacht, um ihn gekümmert habe, zu unmöglichsten Zeiten mit ihm ins Spital gefahren bin, für ihn gekämpft habe, auch gegenüber unwilligen Ärzten, die ihn mit einer nicht auskurierten Lungenentzündung wieder heim schickten, so dass ihn die Sanit

  • Nicht die Sachwalterschaft ist in Österreich das Problem allein, sondern die Durchführung und die Verknüpfung zwischen Einkünfte der betreuenden Personen, die mehr Honorar bekommen, je mehr angespart wird. Es ist oft sehr viel Arbeit mit einer Betreuung verbunden und es bedarf, unabhängig von den Einkünften, qualifizierter Betreuungspersonen, die auch die Bedürfnisse und Wünsche der zu betreuenden Personen mit einbeziehen.- Verein für Sachwalterschaft-z.b. Leider liegt vieles im Argen.

  • MACHT DOCH ENDLICH SCHLUSS MIT DISKRIMINIERENDER „VERSACHWALTIGUNG“ !

    Dieser erschütternde Bericht gibt Anlaß mehr als genug, einen kritischen Blick auf das hierzulande übliche Prinzip der „VERSACHWALTIGUNG“ zu werfen, das heißt auf die leider immer wieder vorkommende brutale Vergewaltigung völlig wehrloser, schwer behinderter Mitmenschen durch unfähige Richter des Justiz – Apparates und system – konforme Sachwalter (in diesem Zusammenhang meist „Rechts – Anwälte !)
    Allein schon der Begriff “ S A C H – W A L T E R – S C H A F T “ entlarvt die dahinter lauernden Absichten: es wird nackte Gewalt ausgeübt, um Menschen zu bloßen „Sachen“ zu machen, um sie problemlos ver – walten zu können. Wer jemals in der erbarmungslosen Mühle dieser Sachwalterei gelandet ist, der kommt kaum mehr wieder heraus ! Allzu viele bestens eingespielte Seilschaften haben sich da ein todsicheres Geschäftsfeld aufgebaut und sind keineswegs bereit, hier lockerzulassen ! Und der sogenannte „Rechts – Schutz“ versagt hier in vielen Fällen total, weil es keine wirklich unabhängige Kontrolle gibt.
    Anlaß mehr als genug, das gesamte System grundsätzlich zu überdenken und das höchst verdächtige Unwort der Sachwalterschaft durch ein passenderes zu ersetzen. In Deutschland wird das entsprechende System “ BETREUUNG“ genannt, das klingt schon viel besser. Wie wäre es mit „RECHTS – FÜRSORGE“ oder „RECHTS – UNTERSTÜTZUNG“
    Ich plädiere entschieden für ein völlig neues, selbständiges Gesetz, in dem die Materie und das Verfahren einfach auffindbar und lesbar unmittelbar nebeneinander liegen – nicht so wie jetzt verstreut in diversen Gesetzen, die der durchschnittliche Laie nie und nimmer durchschaut und auch nie und nimmer in den Griff bekommt – sehr zur Freude der sogenannten „Experten“, die aus allem und jedem ein einträgliches Geschäft machen.
    Ja also – wer wagt sich darüber und liefert schon demnächst einen passenden Entwurf ?