Sachwalterschaft: Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“ erfolgreich

Begleitevaluation zeigt: Verfahrenseinstellungen durch Clearing bei einem Drittel der Fälle

Dr. Hemma Mayrhofer (IRKS), Bundesminister Wolfgang Brandstetter und Dr. Walter Hammerschick (IRKS)
Andy Wenzel / BKA

Im Zeitraum von März 2014 bis Dezember 2015 wurde an insgesamt 18 Gerichtsstandorten das Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“ durchgeführt, das auf einem Konzept des Vereins VertretungsNetz aufbaut. Wesentlicher Bestandteil dieses Projektes ist die Ausweitung des schon bisher genutzten Clearings zum sogenannten Clearing Plus.

Beim Clearing überprüft ein Sachwalterverein gemeinsam mit den Betroffenen und deren Angehörigen, ob die Bestellung eines Sachwalters notwendig ist oder vermieden werden kann, weil zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder eine Angehörigenvertretung möglich ist. Beim Clearing Plus wird durch intensive Zusammenarbeit von Verein und Betroffenen ein konkreter Plan zur Umsetzung alternativer Lösungen entwickelt.

Gemeinsames Ziel ist es, Sachwalterschaften soweit wie möglich zu vermeiden und betroffenen Menschen zu ermöglichen, dass sie ihr Leben so lange wie möglich nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten können. In vielen Fällen konnten durch das Clearing Plus dazu subsidiäre Hilfen oder regionale Unterstützungsangebote in den Bundesländern gefunden werden.

Das zeigt auch die Begleitevaluation des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS). Den Abschlussbericht stellt Justizminister Wolfgang Brandstetter heute gemeinsam mit Dr. Walter Hammerschick und Dr. Hemma Mayrhofer vom IRKS vor.

„Nicht nur die Erfahrungen in der Praxis, sondern auch die Begleitevaluation zeigen, dass dieses Modellprojekt wirklich ein Erfolg war. Denn durch das sogenannte Clearing ging die Zahl der Sachwalter-Bestellungen insgesamt deutlich zurück. Das zeigt uns auch, dass oft schon sehr früh der Ruf nach einem Sachwalter kommt, ohne dass man sich je mit der betroffenen Person selbst auseinandergesetzt hätte. Unser oberstes Ziel muss es daher nun sein, das Clearing in ganz Österreich verpflichtend zu machen und die Reform des Sachwalterrechts möglichst rasch umzusetzen“, so Justizminister Brandstetter.

Die StudienautorInnen ergänzen: „Das Modellprojekt hat auch sichtbar gemacht, dass mehr mobile und individuelle soziale Unterstützungsangebote als Alternativen zu Sachwalterschaft notwendig sind. Solche Dienste fallen überwiegend in die Zuständigkeit der Länder. Eine enge Kooperation zwischen Bund und Ländern erweist sich deshalb als essenziell, um Sachwalterschaft nachhaltig reduzieren zu können.“

Wesentliche Erkenntnisse aus der Begleitevaluation als Basis für Reform des Sachwalterrechts

Die Evaluation des Projektes durch das IRKS zeigt, dass in herkömmlichen Clearingverfahren in mehr als einem Drittel der Fälle eine Einstellung des Verfahrens empfohlen werden konnte. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle folgten die Gerichte diesen Empfehlungen auch. Es kann also ein großer Teil der Sachwalter-Bestellungen bereits effektiv durch das herkömmliche Clearing vermieden werden.

Bei den Clearing Plus-Verfahren konnten in rund zwei Drittel der Fälle alternative Unterstützungsangebote gefunden werden oder es ließ sich in der Bearbeitung und Beobachtung klären, dass kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte erforderlich ist.

Die Ergebnisse aus dem Modellprojekt fließen auch in die Reform des Sachwalterrechts ein, an der das Bundesministerium für Justiz parallel schon arbeitet. Ziel der Reformbemühungen ist es, die Sachwalterschaft nur mehr in den Fällen einzusetzen, in denen sie unbedingt erforderlich ist und Alternativen wie die Vorsorgevollmacht und die Angehörigenvertretung auszubauen.

Daher soll die verpflichtende Durchführung eines Clearings im Gesetz verankert werden. Das Clearing Plus soll im Bedarfsfall ergänzend in Anspruch genommen werden können. Der gesamte Reformprozess findet unter Einbeziehung der betroffenen Personen („SelbstvertreterInnen“), aber auch anderer Personengruppen (Rechtsprechung, Anwaltschaft, Notariat, Behinderteneinrichtungen, SeniorenvertreterInnen, HeimvertreterInnen, Sachwaltervereine, Volksanwaltschaft, etc.) statt. Ein Entwurf soll bis zum Sommer 2016 vorliegen.

Weitere Informationen zum Download finden Sie online.

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