Mit einer "Aktion scharf" ging die Salzburger Polizei im Juli 2002 gegen jene AutofahrerInnen vor, die mit ihrem Fahrzeug ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz geparkt haben.
Die „Aktion scharf“ ist die Antwort der Polizei auf die anwachsenden Beschwerden von BesitzerInnen eines sogenannten § 29b-Ausweises über ständig verparkte Behindertenzonen.
Als Reaktion auf diese Rücksichtslosigkeit wurden hohe Geldstrafen verhängt und Autos von Behindertenparkplätzen abgeschleppt. Bei den Betroffenen hat diese Aktion große Zustimmung gefunden. Um Nachahmung wird gebeten!