In Salzburg soll eine Behinderten-Anwaltschaft eingerichtet werden.

Das schlägt LHStv. Gerhard Buchleitner (SPÖ) im Entwurf zum sogenannten Eingliederungshilfe-Gesetz, das frühere Behindertengesetz, vor. Die guten Erfahrungen mit der Kinder- und Jugend-Anwaltschaft sind das Vorbild, berichten die Salzburger Nachrichten.
Zu den Aufgaben sollen die Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden und deren Angehörigen gehören, ebenso die Eingliederungshilfe und auch das Aufzeigen von Problemen. Die geforderte Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit des künftigen Behinderten-Anwaltes wird laut Buchleitner gewährleistet sein.