Deckblatt Führer: Rollstuhler vor dem Brunnen Mirbellgarten

„Salzburg barrierefrei erleben“ – Neuauflage erschienen

Auf 100 Seiten finden sich Informationen über die Zugänglichkeit von Salzburger Sehenswürdigkeiten, Restaurants, Kaffeehäusern, Hotels u.v.m. für Menschen mit Behinderung.

Soeben erschien die Neuauflage des im Jahr 2004 erschienenen Stadtführers „Salzburg – barrierefrei erleben“; der auch einen Stadtplan enthält. Der Schwerpunkt der Hinweise liegt im Bereich von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen. Die Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten, Restaurants, Museen wurde sorgfältig nach ÖNORM B 1600 erhoben. Auch die Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind darin verzeichnet.

Es finden sich aber auch – soweit vorhanden – viele Informationen für Menschen mit Sinnesbehinderungen darin. Diese erfahren bei Restaurants etwa, ob die Mitnahme von Blindenführhunden gestattet ist, eine Speisekarte in Brailleschrift aufliegt oder beim Personal einer Institution gar Gebärdensprachkenntnisse vorhanden sind.

Die Zahl der im Führer beschriebenen Einrichtungen wurde gegenüber der Erstausgabe 2004 wesentlich erweitert und auf den neuesten Stand gebracht. Das Format ist sehr handlich und er passt daher in jede Jackentasche. Seine Mitnahme ist auch „einheimischen“ Menschen mit Behinderung zu empfehlen.

Wer noch eingehender informiert werden möchte, sei auf den virtuellen Stadtplan von Salzburg verwiesen.

Herausgeber der Neuauflage des beispielhaften Stadtführers ist die Tourismus Salzburg GmbH. Erhältlich ist er dort im Büro der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stadt Salzburg.

Kontakt

Behindertenbeauftragte der Stadt Salzburg
Alexandra Piringer
Saint-Julien-Straße 20
5024 Salzburg
behindertenbeauftragte@stadt-salzburg.at
Tel.: 0662 / 8072-3232
Fax: 0662 / 8072-2083

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4 Kommentare

  • Ich finde es unmöglich, auf Anhieb ein rollstuhlgerechtes Restaurant (natürlich mit Rollstuhl-WC!) in der Stadt oder im Umland von Salzburg zu finden. Ich bin Salzburgerin und kann auf Anhieb z.B. den Laschenskyhof, Pflegerbrücke, Post in Faistenau nennen. Dagegen ist die angeführte Erentrudisalm denkbar ungeeignet.

    Warum sind die Websites von Stadt und Land/Tourismus derart unbrauchbar? Ein Armutszeugnis!

  • Dem Argument von Frau DI Gloria Petrovics muss ich mich anschließen. Ich bin Rolli-Fahrerin und habe einen Partnerhund der fast immer bei mir ist. Besonders natürlich bei Ausflügen.
    Wenn ich dann nach so einem Ausflug mit meiner Familie und meinem Partnerhund an meiner Seite in ein Restaurant gehen möchte und mir wird gesagt, dass mein Hund nicht hinein darf, dann mache ich aber schnell wieder kehrt.

    Und ich glaube, so denken alle Hundehalter, denen ihr Hund „aktiv“ Hilfe leistet; z.B. etwas vom Boden aufhebt. Für mich ist so etwas als absolute Diskrimminierung einzustufen! Wird z. B. eine blinde Person samt Hund hinausgeschmissen, wenn diese ihren Blindenführhund mit ins Lokal nimmt? Das kann – und darf – nicht sein, oder?

  • Der Plan ist sicherlich eine gute Idee, leider findet man keinerlei Hinweise für Schwerhörige. Ist vermutlich nicht tragisch, nachdem bloß jeder 5. Österreicher schwerhörig ist.

  • „Diese erfahren bei Restaurants etwa, ob die Mitnahme von Blindenführhunden gestattet ist“ Wie bitte?! Also ein Diskriminierungsführer? Einmal ganz abgesehen davon, dass es auch noch Servicehunde und Signalhunde gibt …