Salzburg: Barrierefreiheit bei Veranstaltungen

Der Klagsverband fordert in seiner Stellungnahme zum Salzburger Veranstaltungsgesetz ein Bekenntnis zu Barrierefreiheit.

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
BilderBox.com

Alle Menschen – auch jene mit Behinderungen – sollten einen gleichberechtigten Zugang zu Veranstaltungen haben, das fordert der Klagsverband in seiner aktuellen Stellungnahme zum Salzburger Veranstaltungsgesetz, das im Rahmen des 2. Salzburger Bildungsreform-Ausführungsgesetzes 2018 novelliert werden soll. Stellungnahmen können noch bis zum 9. August 2018 abgegeben werden.

Barrierefreiheit ist als Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des Lebens in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die bereits 2008 von Österreich ratifiziert wurde.

Diese Vorgaben dürfen sich nicht auf das Bundes-Behindertengleichstellungs- und Behinderteneinstellungsgesetz beschränken, sondern müssen auch in allen Gesetzen berücksichtigt werden, die einzelne Sachgebiete betreffen.

Der Klagsverband empfiehlt deshalb, im Salzburger Veranstaltungsgesetz sicherzustellen, dass Veranstaltungen barrierefrei sein müssen, bzw. Veranstaltungen nur dann bewilligt werden, wenn die Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt sind.

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands zum Salzburger Veranstaltungsgesetz herunterzuladen.

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Ein Kommentar

  • So lange Barrierefreiheit nicht in der VERFASSUNG steht und die Wirtschaftskammer vieles blockiert und die Gewerkschaft wenig tut und die katholische Kirche wegschaut wird sich
    nicht viel ändern!

    Die Grünen schlafen, die SPÖ hält das Thema nicht für ein Anliegen der Arbeiter, die ÖVP sorgt nur für die eigenen Familien, die der Wohlhabenden, die FPÖ kündigt an und fordert, tut aber nichts.

    Und was tut Brüssel?