Salzburg: Sozialamt kürzt die Mindestsicherung wegen Sparbuchbehebungen – Verwaltungseifer oder Schikane?

Sozialamt Jugendamt Wohnungsamt
Norbert Krammer

Die Mindestsicherung sichert nur das Lebensnotwendigste ab: Essen, Wohnen und vielleicht einmal ein Kinobesuch. Dass die knappen Geldmittel nicht immer ausreichen, überrascht nicht.

Damit nicht jeder kleine „Sonderbedarf“, wie beispielsweise eine Reparatur, extra beantragt und von der Behörde entschieden werden muss, wird gesetzlich ein kleines Sparguthaben, das sogenannte Schonvermögen, in Höhe des 5-fachen Richtsatzes zugebilligt. Aktuell sind dies € 4.315,20.  Für den Notfall kann dieser letzte Notgroschen extrem wichtig sein.

Doch in Salzburg ist nun selbst dieser letzte Rettungsanker in Gefahr. Das Sozialamt der Stadt Salzburg entwickelte im Herbst 2017 eine sehr kuriose Rechtsansicht bei der Definition von Einkünften, die bei der Berechnung von Bedarfsorientierter Mindestsicherung (BMS) angerechnet werden.

Aktuell wird selbst die Sparbuchbehebung in Höhe von € 70,– in Salzburg einfach von der Unterstützung abgezogen!

Der Weg in die Mindestsicherung

Der 37-jährige Markus Huber (Name und Angaben geändert) hat seinen Arbeitsplatz im Rahmen eines Reha-Projektes verloren, da vom AMS die Arbeitsfähigkeit mit Hinweis auf die psychische Erkrankung bezweifelt wurde.

Die Gutachter stellten eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit fest. Ein Pensionsantrag hat aufgrund der wechselhaften Arbeitsbiographie wenig Erfolgsaussicht, da Herrn Huber die erforderlichen Beitragsmonate fehlen. Fortan ohne Einkommen griff Markus Huber auf sein Erspartes zurück, bis auch dieses drohte, zu Ende zu gehen.

Im Sommer 2017 stellte er schließlich mit Hilfe seiner Betreuerin in der Psycho-Reha einen Antrag beim Sozialamt auf Gewährung von BMS. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, das kleine ihm noch verbliebene Sparvermögen von unter € 1.000,– liegt sehr weit unter der Schonvermögensgrenze.

Zugriff auf Notreserve

Nach ein paar Monaten des BMS-Bezugs setzte ab September 2017 der Spießrutenlauf um Gewährung des ungeschmälerten Mindestmaßes für den täglichen Lebensbedarf ein. Denn das Sozialamt kürzte  den Mindeststandard von € 844,46 um knapp € 600,– und begründete dies damit, dass Herr Huber von seinem Sparbuch – also dem verbliebenen, kleinen, legalen Schonvermögen – diese Summe behoben hätte.

Im Verwaltungsdeutsch heißt das dann, dass dieser Betrag „zugeflossen“ sei, er darüber verfügen könne, es somit Einkünfte darstelle und deshalb die BMS zu kürzen sei. Vorsichtshalber ermittelte die Verwaltungsmitarbeiterin an Hand der monatlich vorgelegten Sparbuchkopien auch noch rückwirkend.

Es folgte ein Rückersatz-Bescheid, Herr Huber soll also auch noch für die letzten Monate die Sparbuchbehebungen – die sein Schonvermögen reduzieren – an das Sozialamt zurückzahlen.

Ungeklärte Finanzen und Probleme mit dem Sozialamt führten zu einem Sachwalterbestellungsverfahren, an dessen Ende das Bezirksgericht eine Vereinssachwalterin für die Vertretung gegenüber dem Sozialamt bestellte, die nun die laufenden Rechtsmittel einbringen konnte.

Sparbuch bis zur Neige anrechnen

Bislang haben die eingebrachten Rechtsmittel gegen die immer wieder erstellten Bescheide zur Kürzung des Mindeststandards um Sparbuchbehebungen noch nicht zu einem Ende dieser Praxis geführt. Das Landesverwaltungsgericht hat Bescheide wegen Form- und Zustellungsfehlern aufgehoben, die nun an die bestellte Vereinssachwalterin neuerlich zugestellt wurden.

Die Beschwerden mussten deshalb abermals eingebracht werden. Und fast gleichzeitig folgte ein neuer Kürzungsbescheid,  ja sogar eine neu Rückforderung. Leider hat die Salzburger BMS-Novelle im Dezember keine Klärung gebracht, obwohl im Begutachtungsverfahren die Fehler aufgezeigt und Korrekturen gefordert wurden.

Aktuell kürzt das Sozialamt den monatlichen Mindeststandard von Herrn Huber um die vom Sparbuch für die Weihnachtszeit behobenen € 70,–. Im Übereifer wurde vom Sozialamt auch noch ein Rückersatzbescheid erlassen. Also einmal eine Kürzung des monatlichen Mindeststandards und dann noch zusätzlich eine Rückzahlungsforderung.

Das Sparguthaben ist nun bald endgültig aufgebraucht, da es Herr Huber für den monatlichen Lebensbedarf verwenden musste. Er verliert damit auch die kleine Sicherheit eines Schonvermögens.

Ein Zustand, der nicht hingenommen werden kann. Weder von Herrn Huber noch von anderen BMS-BezieherInnen.

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9 Kommentare

  • Das überrascht mich gar nicht. Genau diese Situation hab‘ ich mir nämlich auch mal für mich ausgemalt. Auf diesen Ämtern „arbeiten“ eh nur schlechte und gehässige Menschen, weil das dort eine Voraussetzung ist um dort eingestellt zu werden. Ich selbst wurde und werde dort und noch woanders schikaniert und wehren kann ich mich nicht, da die ganzen Bürokratensysteme sich alle gegenseitig stützen und a von b profitiert, also aussichtslos. Der Grund wieso ich überhaupt mit dem Sozialamt zu tun habe ist, weil ich mich nie von meiner Mobbingvergangenheit erholt habe und jetzt werde ich dort weiter gemobbt. Bin also vom Regen in die Traufe gekommen.

  • hallo, mit interesse habe ich den artikel gelesen! eine sauerei! eine frage! meine mutter muss leider einen atrag auf mindestsicherung stellen, weil mein vater keine pension hat! wie macht man das geschickt , damit sie nicht auch in do eine lage kommt? man darf ja etwas über 4.000 besitzen! meine muttet hat ein sparbuch über ca 7.000,-/ mein vater einen alten fiat den er behalten muss! arztwege etc! soll meine mutter vor antragstellung das sparbuch auflösen? damit mein vater das auto behalten kann? muss meine muttet das geld ausgeben und wofür? darf sie es ausgeben? eigentlich war es ein notgroschen… was ist wenn sie mir das geld schenkt? vielen dank!

  • Unglaublich, was unseren PolitikerInnen an Gemeinheiten einfällt!

  • Ich finde diese politiker echt nicht normal das sollte man mit ihnen machen dann haben sie nix mehr zusgen oder versprechen was sie eh nicht halten keiner von ihnen wehe sie si d an der macht dann aber die sind doch alle gleich

  • ich kann nur hoffen, daß der ärmste nicht die „soziale heimatpartei“ und die „asoziale reichenpartei in türkis“ gewählt hat. das ist der weg in die dreißiger jahre, vgl. das buch von emmerich tálos: Austrofaschismus.

    • Einfach unglaublich für was die Grünen so alles verantwortlich zeichen. Der Soziallandesrat in Salzburg, Heinricht Schellhorn, gehört ja dieser angeblichen Menschenrechtspartei an … so treiben diese bürgerlichen heuchler die Menschen erst recht in den rechten Sumpf!

  • Ich denke, man sollte so manchen Politiker das Monatsentgelt auf die oben genannte Summe kürzen. Da hätte es schon vorgestern eine Gesetzesnovellenänderung gegeben. Unsere Hr. Politiker haben ja keinen Bezug zum Lebensmindeststandard.
    Was dies heißt mit so einer Summe über die Runden zu kommen, erbärmlich für Österreich. Und es geht schneller als man denkt in so eine Ausnahmesituation zu kommen. Ich denke, die menschlichen Werte werden in unserer Hochleistungsgesellschaft immer mehr vergessen.

  • Kein Kommentar, bin Salzburger!

    • und weil Sie salzburger sind, getrauen Sie sich nicht zu sagen was Sie denken? machen Sie einen sehr dummen spaß oder meinen Sie es ernst, herr hutya aus salzburg?