8. Woche 2026 – Gehsteigpoller mit Rollstuhldurchgang
Dieser Gehsteig in Kuala Lumpur, Malaysia ist mit Pollern gesichert, damit keine Autos ihn benutzen. Eine Stelle ist breiter, wie …
Mit der Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes wurde die gesetzliche Grundlage für die Monitoringstelle geschaffen. Die Unabhängigkeit des Gremiums ist für den Klagsverband nur bedingt gegeben.
Die Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes wurde vom Landtag beschlossen, damit ist der Weg frei für die Einrichtung eines Salzburger Monitoringausschusses.
Als letztes aller neun Bundesländer hat dann auch Salzburg ein Gremium, das die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Salzburg überwachen soll.
Der Klagsverband hat in seiner Stellungnahme im Begutachtungsverfahren einmal mehr auf die sogenannten Pariser Prinzipien hingewiesen. Diese Richtlinien der UNO sehen vor, dass nationale Überwachungsgremien auf allen Ebenen unabhängig sein sollten. Dazu gehört auch ein autonom zu verwaltendes Budget für den Monitoringausschuss. Im vorliegenden Gesetz wird die finanzielle Ausstattung des Salzburger Gremiums allerdings nicht erwähnt.
Die Geschäftsstelle des Salzburger Monitoringausschusses, im Amt der Landesregierung anzusiedeln, entspreche auch nicht den Forderungen nach Unabhängigkeit, wie sie die Pariser Prinzipien vorsehen, erläutert Volker Frey vom Klagsverband.
Er begrüße aber den Schritt des Landes Salzburg, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, und die Einrichtung eines Monitoringausschusses nun umzusetzen, so Frey.
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