Salzburg: Weiterhin keine Unterstützung durch Betreutes Konto

Das von der Schuldnerberatung Wien entwickelte Erfolgsmodell des Betreuten Kontos verbreitet sich in Österreich.

Geld, Taschenrechner und Handkassa vor Letzter Mahnung

Ein Betreutes Konto wird bereits in fünf Bundesländern angeboten. Auch in Salzburg besteht Bedarf nach dieser Art der Unterstützung. Doch die Realisierung liegt nun wieder auf Eis.

Modell niederschwelliger Unterstützung

Mit dem Betreuten Konto trägt die Schuldnerberatung Wien seit 2010 zur Delogierungsprävention bei. Zielgruppe sind Menschen, die bei der Verwaltung ihres Einkommens die Prioritäten nicht immer so setzen, dass der eigene Wohnraum erhalten bleibt.

Durch ein duales Kontosystem soll die Wohnraumsicherung gelingen. Dabei gehen die Einkünfte – z.B. Lohn, Familienbeihilfe oder Mindestsicherung – auf das Eingangskonto. Neben der Kontoinhaberin / dem Kontoinhaber ist auch die Schuldnerberatung zeichnungsberechtigt.

Die existenzsichernden Zahlungen – z.B. Miete, Energie, Alimente – werden von diesem Eingangskonto fristgerecht bezahlt. Der verbleibende Restbetrag geht auf das Auszahlungskonto. Dieses bleibt gänzlich zur eigenen Verwendung. Die Schuldenberatung hat hier keinen Zugriff.

Privates Umfeld und BetreuerInnen unterstützen

Die Rahmenbedingungen werden vertraglich vereinbart (Eingangskonto, Zeichnungsberechtigung, existenzsichernde Zahlungen).

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die unterstützte Person eine Vertrauensperson benennt, die üblicherweise aus dem privaten Umfeld oder sozialen Einrichtungen stammt. Denn das Betreute Konto ist kein Betreuungssystem und spart dieses nicht ein.

Wenn beispielsweise durch fehlende Einnahmen die Miete nicht mehr bezahlt werden kann, gibt es eine SMS-Warnmeldung an die Vertrauensperson.

Professionelle und informelle Hilfesysteme erhalten so Kenntnis von Krisen und Unterstützungsbedarf. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht. Was durch das Betreute Konto eingespart werden kann, sind Folgekosten fehlender Mietzahlungen, wie z.B. Delegierung, Exekutionen und erhöhter Betreuungsaufwand.

In diesen Krisensituationen kann auch die Anregung eines Sachwalter-Bestellungsverfahrens notwendig werden.

Private Anschubfinanzierung abgelehnt

In fünf Bundesländern wird das Betreute Konto aus dem Sozialbudget finanziert. Daher fanden 2014 bereits Gespräche mit dem Salzburger Landes-Sozialressort und der Schuldenberatung statt. Der grundsätzlichen Bereitschaft zur Umsetzung, stand der Hinweis des Landes auf Finanzierungsprobleme entgegen.

Ein privater Service-Club wollte Ende 2016 die Anschubfinanzierung für das Pilotprojekt mit einer großzügigen Spende übernehmen. Voraussetzung: das Land garantiert die Folgefinanzierung. Im letzten Moment machte das Sozialressort einen Rückzieher und erklärte, leider keine Finanzierungszusage geben zu können.

Begründet wurde das mit rechtlichen Bedenken, da möglicherweise der Bund für die Finanzierung zuständig sein könnte. Denn im neuen Erwachsenenschutzgesetz wird auf das Betreute Konto als eine Alternative verwiesen.

Fehleinschätzung oder Verzögerungstaktik?

Durch diese Vorgehensweise verzichtet das Land Salzburg leichtfertig auf einen namhaften Finanzierungsbeitrag. Doch was noch schwerer wiegt: Es verzögert die Schaffung von Unterstützung und damit alternativer Angebote zur Sachwalterschaft.

Denn auch wenn unter dem Titel Selbstbestimmung im zukünftigen § 239 ABGB verschiedene Arten von Unterstützungen demonstrativ aufgezählt werden, bedeutet das keineswegs eine Neuregelung der Kompetenzen und der Finanzierungsverantwortung.

Abgesichert werden soll mit der neuen Bestimmung, dass verschiedene Unterstützungssysteme vorrangig aktiviert und Vertretungen damit nicht notwendig werden. Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt.

Falsche Prioritäten

Fakt ist, dass der Bedarf an Unterstützung auch 2018 steigen wird. Die Länder bleiben in der notwendigen Organisation ihres Leistungsangebotes trotzdem säumig. In Salzburg wird das Betreute Konto weiterhin fehlen.

Die Benachteiligung jener Menschen, die bei der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen Probleme haben und von Delogierung bedroht sein können, wird fortgesetzt. Das Sozialressort setzt hier jedenfalls falsche Prioritäten!

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

2 Kommentare

  • Und dann weißt man die Armen Leute noch darauf hin das es in Wien volle Unterstützung gibt. Es soll schon Fälle gegeben haben wo die „Bittsteller“ eine Fahrkarte nach Wien bekommen haben.

    • Fehlende Angebote sollten in allen Bundesländern behoben werden.