Salzburger Behindertengesetz wird novelliert

Bis 31. März 2016 bestand sowohl für Privatpersonen als auch für Organisationen die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Salzburger Behindertengesetz einzureichen.

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
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Die gute Nachricht: Das Salzburger Behindertengesetz aus dem Jahr 1981 soll geändert werden.

Die schlechte Nachricht: Von einem großen Wurf bzw. von einer dringenden Anpassung eines klassischen, aber völlig veralteten Behindertengesetzes an ein modernes Chancengleichheitsgesetz, sind die Verfasser des Entwurfs bzw. die verantwortlichen Politiker meilenweit entfernt.

Als Hauptkritikpunkte seien erwähnt:

  • Medizinische und defizitorientierte Sichtweise von Behinderung
  • Veraltete Terminologie („die Behinderten“, „geschützte Werkstätten“), keine Berücksichtigung von sprachlichen Aspekten im Sinne von Gender-Mainstreaming
  • Zum an sich ambitionierten Ziel („gleichberechtigte Teilhabe“) fehlen konkrete Maßnahmen
  • Kein genereller Rechtsanspruch für Leistungen bzw. ausgewählte Leistungen nur für wenige im Rahmen von Pilotprojekten
  • Ein notwendiger Paradigmenwechsel in der Sichtweise des behinderten Menschen, nämlich als Subjekt und Leistungsempfänger ist leider nicht erkennbar. Vielmehr wird im Gesetzestext von „Vereinbarungen mit privaten Trägern“ gesprochen.
  • Dass an der UN-Konvention vorbei gearbeitet wurde, zeigt auch, dass ein Besuch einer „Sonderschule“ anstandslos möglich sein soll, der Besuch einer Inklusionsklasse aber unter Finanzierungsvorbehalt steht.
  • Die Schaffung eines Inklusionsbeirats ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings fehlen konkrete Details. Die Errichtung eines Monitoringausschusses fehlt ebenso.
  • Von einem massiven Grundrechtseingriff muss bei der unverhältnismäßigen Verwendung von sensiblen Daten (z.B. Gesundheitsdaten) gesprochen werden.

Ein Blick in den Entwurf, den Sie hier finden, sowie die aktuellen, besorgniserregenden Medienberichte über das Konradinum (BIZEPS hat darüber mehrfach berichtet) zeigen, wie wichtig jede Stellungnahme ist.

Hier können Sie die gesamte BIZEPS-Stellungnahme vom 30. März 2016 zur geplanten Novelle des Salzburger Behindertengesetz nachzulesen: Stellungnahme (PDF), Stellungnahme (Word). Online gibt es auch eine Übersicht über alle abgegebenen Stellungnahmen.

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2 Kommentare

  • Das ist dass Ergebnis wenn Gesetze ohne die betroffenen gemacht werden. Gott sei dank das sie noch die Kurve bekommen haben und den Gesetzentwurf zur Begutachtung versendet haben. Besonders gut finde ich die Bizeps Stellungsname