Salzburger Landtag muss Umsetzung der „Sozialhilfe NEU“ vorerst nicht beschließen

Schellhorn/Humer-Vogl: „Vorrang für Verfassungskonformität und Rechtssicherheit!“

Heinrich Schellhorn
GRÜNE

Vorerst muss der Salzburger Landtag die umstrittene Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes nicht beraten oder beschließen – das verkündet der GRÜNE Landessprecher und Soziallandesrat LH-Stv. Heinrich Schellhorn.

„Wir sind mit unseren Koalitionspartnern davon überzeugt, dass wir – wie andere Bundesländer auch – die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten. Dann können wir die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene neu bewerten“, erklärt Schellhorn.

„Wir GRÜNE haben immer gesagt, dass wir ein verfassungskonformes Sozialhilfegesetz wollen, daher ergibt das Abwarten der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes absolut Sinn. Vor allem das enge Korsett des Grundsatzgesetzes macht es uns Ländern fast unmöglich Härten abzufedern, das widerspricht dem bisherigen Verständnis und ich hoffe hier sehr auf mehr Spielraum, damit wir armutsgefährdete Menschen in Salzburg besser unterstützen können.“

„Wir haben immer gesagt, dass wir das Erbe der türkis-blauen Bundesregierung nur unter Zwang annehmen. Das Grundsatzgesetz verschärft die ohnehin viel zu hohe Kinderarmut in Österreich – wir müssen alles dazu beitragen, die Armut zu bekämpfen und allen Kindern in Österreich einen guten Start ins Leben zu ermöglichen“, sagt die GRÜNE Klubobfrau LAbg. Kimbie Humer-Vogl.

„Ich hoffe, dass die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Wien die Aufschiebung für eine Nachdenkpause im Sinne der Kinder nützen“, plädiert sie.

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2 Kommentare

  • OÖ geht in der Menschenrechts-Verachtung natürlich wieder einmal an vorderster Front! Ich schäme mich dafür, auch wenn ich die dafür zuständigen „Kunten“ NICHT gewählt habe, die hier ihr Unwesen treiben. Es wird soviel mehr Menschen treffen, die nichts davon wissen. Was hier abgeht ist meiner Meinung nach unmenschlich, menschenverachtend und diskriminierend.

  • Naja, der Verfassungsgerichtshof urteilt auch nicht unbedingt verfassungskonform wenn er immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention in eher homöopathischen Dosen anwendet.
    Die de facto Deckelung kann durchaus als Verletzung des Diskriminierungsverbotes (unabdingbarer Sonderbedarf wird nicht gedeckt, Kinder nicht gleichwertig) und des Schutzes des Familienlebens gesehen werden.

    Für eine „Menschenrechtspartei“ einfach schwach, die Menschenrechte einfach unter den Tisch fallen zu lassen!

    Nach Prof. Ewald Widerin sei Österreich einer der wenigen Staaten, die die Bevölkerung verfassungskonform verhungern lassen können, weil die sozialen Menschenrechte eben NICHT im Verfassungsrang stehen!