Salzburger Monitoringausschuss setzt sich für mehr barrierefreien Wohnraum ein

Anfang August 2019 erfolgte durch ÖVP und NEOS ein Vorstoß, in Salzburg mehr Wohnraum zu schaffen und diesen auch günstiger zu bauen - an der Barrierefreiheit soll gespart werden.

SMA – Salzburger Monitoring Ausschuss
SMA – Salzburger Monitoring Ausschuss

Wohnraum ist wichtig und ebenso wichtig ist es, kosteneffizient zu bauen. Doch gerade das Land Salzburg hat im Bereich barrierefreier Wohnraum im Bundesländervergleich Nachholbedarf; was schon viele Jahre offensichtlich ist.

Wegen allgemeinem Wohnraummangel gab es immer wieder von den Bauträgern Vorstöße, Bauvorschriften nicht beachten zu müssen.

Bisher hat die Politik dies zwar grundsätzlich begrüßt, aber bei Barrierefreiheit keine Verschlechterungen zugelassen. (Siehe beispielsweise BIZEPS-Interview mit dem Salzburger Landesrat Walter Blachfellner von der SPÖ im Jahr 2012.)

Nun will Salzburger Politik Barrierefreiheit streichen

Anfang August 2019 erfolgte durch ÖVP und NEOS ein Vorstoß („Maßnahmenpaket Wohnkostenreduktion“), um mehr Wohnraum zu schaffen und diesen günstiger zu bauen.

Die Medien berichteten ausführlich; beispielsweise die SN in „Wohnbau: Keine Vorschrift mehr für Barrierefreiheit“ (Barrierefreiheit muss nicht mehr geschaffen sondern nur mehr nachrürstbar sein.)

Die ebenfalls in der Landesregierung vertretenen GRÜNEN haben sich umgehend kritisch dazu geäußert.

Aus der Sicht der UN-Konvention

Der Salzburger Monitoringausschuss (SMA) setzt sich auf Basis der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für barrierefreien Wohnraum ein.

Er hat daher zum „Maßnahmenpaket Wohnkostenreduktion“ Stellung genommen und diese Empfehlungen am 14. August 2019 an den Salzburger Landeshauptmann sowie die LandesrätInnen übersandt.

Der SMA zeigt kritisch auf, dass geltende Regelungen in Bezug auf Barrierefreiheit von Wohnraum nicht reduziert werden dürfen. Dies wäre unvereinbar mit den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen, wie sie in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben sind. (Siehe Dokument)

„Der SMA appelliert an die Landesregierung von oben genanntem Vorhaben Abstand zu nehmen und sich anstelle dessen für mehr barrierefreien Wohnraum einzusetzen“, ist der Empfehlung des Salzburger Monitoringausschusses zu entnehmen.

Konkret würde eine Reduzierung der Barrierrefreiheitsanforderungen den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen widersprechen. Die fünfseitige Empfehlung des SMA enthält eine detaillierte Aufzählung, welche Aspekte des völkerrechtlichen Vertrages dabei von Salzburg verletzt würden.

Es sei auch in einer großem Studie des deutschen Städte- und Gemeindebundes aufgezeigt worden, dass Barrierefreiheit bei richtiger Planung im Neubau unter einem Prozent der Gesamtkosten ausmacht; Nachrüstungen allerdings erhebliche Mehrkosten verursachen.

Der Salzburger Monitoringausschuss kommt daher zu folgendem abschließenden Erkenntnis:

Somit ist es auch aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erforderlich, bereits vor Baubeginn auf Barrierefreiheit zu achten.

Der Salzburger Monitoringausschuss bezieht deutlich gegen die geplanten Einsparungen und Kürzungen bei barrierefreier Ausstattung Stellung und empfiehlt, zukünftig nicht weniger, sondern mehr Augenmerk auf die Umsetzung barrierefreier Ausstattung zu legen.

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Ein Kommentar

  • Studien der Wohnbauforschung belegen, daß die Mehrkosten bei barrierefreiem Bauen bei Null bis 0,5% (wenn in der Planung berücksichtigt) betragen. Ein Prozent ist zu hoch angesetzt. Wenn man die volkswirtschaftlichen Folgekosten für behinderte Menschen bedenkt, die ihre Behinderung im Laufe der Zeit und im Alter erwerben und – falls in einem nicht barrierefreien Haus wohnend – in ein Heim ziehen müssen, so wird der Widersinn dieses Vorstoßes von NEOS und ÖVP besonders deutlich. Die beiden Parteien sollten sich aus drei Gründen pinkschwarz schämen: wegen ihrer abgrundtiefen Dummheit, wegen der Mißachtung der von der Republik beschlossenen nationalen (§ 7 Österr. Verfassung) und völkerrechtlichen Verpflichtungen (UN-Behindertenkonvention) und schließlich wegen menschlicher Gemeinheit und Diskriminierung. In einem zivilisierten Land würden die Politiker sich entschuldigen und/oder zurücktreten.