„Bürgeranwalt“: Keine Schule für Timon?
Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 13. September 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und …
Ein Schüler aus Salzburg, der sich mit Gebärden verständigt, darf keine Schule für gehörlose Kinder besuchen.
Im September 2025 beginnt auch in Salzburg wieder das neue Schuljahr. Einer der Schüler ist der siebenjährige Timon. Der Besuch seiner derzeitigen Volksschule des Diakonievereins in Aigen ist für ihn jedoch mit vielen Barrieren verbunden.
Aufgrund seiner Behinderung spricht er keine Lautsprache – auch wenn er nicht gehörlos ist – sondern verständigt sich ausschließlich mit Gebärden. In seiner jetzigen Schule beherrschen die anderen Kinder jedoch keine Gebärdensprache.
Deshalb kann er sich nicht mit seinen Mitschüler:innen austauschen. Aus diesem Grund möchten seine Eltern ihn an eine Schule für Kinder mit Hörbehinderung schicken.
In der Josef-Rehrl-Schule für Kinder mit Hörbehinderung wird in Gebärdensprache unterrichtet – auch die Kinder kommunizieren dort in Gebärdensprache. Für Timons sprachliche und soziale Entwicklung wäre es daher von großem Vorteil, wenn er diese Schule besuchen könnte.
Zusätzlich gibt es dort logopädische Angebote. Derzeit müssen die Eltern die logopädische Förderung und Sprachheiltherapie privat finanzieren.
Hinzu kommt: Die jetzige Schule ist eine Privatschule und kostet 550 Euro pro Monat. Seine Mutter musste außerdem beruflich zurückstecken, weil die Ganztagesbetreuung für Timon zu anstrengend war. „Nach dem Unterricht ist er weiterhin unter Kindern, mit denen er sich nicht verständigen kann. Das war ihm zu viel“, sagt Mutter Corina Wallinger.
Ein weiterer Vorteil: Die Josef-Rehrl-Schule wäre für die Familie sogar fußläufig erreichbar. Auch eine ärztliche Empfehlung spricht sich klar für den Besuch dieser Schule aus. Trotz all dieser Gründe darf Timon die Schule jedoch nicht besuchen.
Wie die Salzburger Nachrichten berichten, wurde Timon an der Josef-Rehrl-Schule nicht aufgenommen. Im Frühjahr wandten sich seine Eltern deshalb an die Volksanwaltschaft, was zu einer Helferkonferenz bei der Bildungsdirektion führte. Doch auch diese brachte kein positives Ergebnis.
Die Bildungsdirektion argumentiert, Timon werde an seiner derzeitigen Schule gut unterstützt und fühle sich dort wohl. Als weiterer Absagegrund wurde genannt, er habe Defizite, die über die Sprachprobleme hinausgingen, und sei in den Sonderschulklassen der Josef-Rehrl-Schule unterfordert.
Eine wirklich zufriedenstellende Begründung gibt es vonseiten der Bildungsdirektion jedoch nicht. (Siehe auch: ORF-Sendung Bürgeranwalt vom 13. September 2025)
Die Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes, Helene Jarmer, zeigt sich gegenüber BIZEPS angesichts der diskriminierenden Entscheidung verärgert:
Es ist unverständlich, dass ein Kind wie Timon – das über Gebärdensprache kommuniziert und auf diese Form der Verständigung angewiesen ist – trotz ärztlicher Empfehlung nicht in die Josef-Rehrl-Schule aufgenommen wird.
Bildung muss inklusiv und kindgerecht sein, nicht bürokratisch und unangemessen ausschließend.
Auch wenn die Bildungsdirektion betont, dass er im jetzigen Setting durch Logopädie und Sprachheillehrpersonen gefördert wird, ersetzt das nicht die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen in Gebärdensprache zu lernen und aufzuwachsen.
Bildung darf nicht nur aus Therapie bestehen – sie muss barrierefrei, inklusiv und kindgerecht sein. Timon verdient dieselben Chancen wie jedes andere Kind.

Im Mai 2025 wandte sich die Grünen-Abgeordnete Kimbie Humer-Vogl mit einer Anfrage an Bildungslandesrätin Daniela Gutschi.
In der mehrseitigen Antwort der Bildungsdirektion finden sich laut Humer-Vogl jedoch keine nachvollziehbaren Argumente für die Ablehnung.
Sie kritisiert die Entscheidung scharf gegenüber BIZEPS:
Hier muss ein Volksschulkind täglich durch die halbe Stadt fahren, um eine Schule zu besuchen, die seine Bedürfnisse nach Kommunikation in Gebärdensprache nicht erfüllt.
Wir orten hier einen klaren Verstoß gegen die Behindertenrechtskonvention und appellieren an die Bildungsdirektion, endlich den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden und ihm zu ermöglichen, wohnortnah und unter Bedingungen beschult zu werden, die ihm das Kommunizieren und Lernen erleichtern – in der Josef-Rehrl-Schule.

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EineVerstehendeMama ,
13.09.2025, 19:47Lese ich den Artikel richtig, dass man sich empört, weil ein Schüler nicht in die Spezialschule gehen darf? ICH kann das gut verstehen und sollte ein Weckruf für die Inklusionsträumer sein, denn Inklusion braucht vor allem die Zeit der Eltern, die WIR nicht haben.
Markus Ladstätter BIZEPS
15.09.2025, 09:20Ja, das lesen sie falsch. Es ist eine reguläre Schule mit 2 Klassen für hörbehinderte Kinder, die noch dazu für die Familie viel näher am Wohnort wäre.