Justitia

Schadenersatz für rassistisches Verhalten in einem Geschäftslokal

Das Landesgericht Wien als Berufungsgericht stellte eine rassistische Diskriminierung fest und sprach 800 Euro Schadenersatz zu.

Die Klägerin wandte sich an ZARA, die Beratungsstelle für Opfer und ZeugInnen von Rassismus, da sie anläßlich eines Besuches in einem Outlet-Store vom Vater des Gechäftsinhabers tätlich attackiert wurde und sie sich durch den Ausruf „… wir verkaufen nicht an Ausländer“ diskriminiert fühlte.

Bei der Anprobe eines bodenlangen hellen Mantels wurde sie, als sie sich über den Kinderwagen beugte, vom späteren Beklagten am Oberarm gepackt und aufgefordert den Mantel auszuziehen. Dieser unwirschen Aufforderung kam die Frau nach, übergab den Mantel mit einer energischen Handbewegung und verlies mit ihrer Freundin das Geschäft. Dies kommentierte der Beklagte mit der Bemerkung „… wir verkaufen nicht an Ausländer“. In der darauf folgenden verbalen Auseinandersetzung versetzte der Beklagte der Klägerin zusätzlich noch einen Fußtritt und einen Faustschlag ins Gesicht. Aufgrund dieser Attacke wurde der Klägerin schwindlig, sie rutschte aus und fiel zu Boden. Die von der Freundin herbeigerufene Rettung brachte die Klägerin ins AKH. Dort wurde eine Schädelprellung und Prellungen der Lendenwirbelsäule diagnostiziert.

ZARA versuchte eine Entschuldigung und eine außergerichtliche Einigung bezüglich der Schadenersatzansprüche zu erwirken. Diese Bemühungen blieben jedoch erfolglos.

Die schwer geschockte Frau entschloß sich daher – unterstützt durch den Klagsverband und vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg – zur Klage.

Das Erstgericht gab der Klägerin recht und sprach aus, dass in dem Ausruf „… wir verkaufen nicht an Ausländer“ in Verbindung mit dem Fußtritt und dem Faustschlag ins Gesicht eine unmittelbare Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit vorliegt. Die Höhe des Schadenersatzes wurde jedoch lediglich mit € 400,- beziffert. Dieser Betrag wurde in 2. Instanz auf € 800,- erhöht.

Einhellige Meinung der auf Seiten der Klägerin beteiligten BeraterInnen und JuristInnen: Dem Grunde nach ein erfreuliches Urteil, doch ist auch die Höhe des letztendlich zugesprochenen Schadenersatz den erlittenen Diskriminierungen in keiner Weise angemessen.

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0 Kommentare

  • Wenn die 800,– EUR nur Schmezrengeld sind und nicht die erlittene Kränkung abgelten sollen, dann sind sie sicher, ohne jetzt Einzelheiten zu kennen, im Rahmen der Rechtsprechung. Man darf auch nicht vergessen – es handelt sich dabei nicht um eine Strafe sondern um Schadenersatz. Geld kann eine Körperverletzung genau so wenig wie eine Beleidigung bzw. Kränkung in Wirklichkeit nie aufwiegen. Daher erscheint mir die Verurteilung an sich als das wichtige und wünschenswerte Signal. (Im übrigen gibt es eine steigende Tendenz in der Rechtsprechung was die Höhe des Schmerzengeldes betritt aber auch die Höhe des Schadenersatzes für erlittene Trauer usw. Eine Anpassung an amerikanische Verhältnisse, wo das Schmerzengeld im Gegensatz zu Öterreich au einen pönalen Charakter hat, also einen Strafcharakter, würde auch Nachteile mit sich bringen.

  • Was kriegen die Prügelpolizisten, die angeblich bei einer Amtshandlung (wo sie einen vermeintlichen dealer prügelten) verletzt haben?? Was ist bei Körperverletzung üblich? Was zahlt die Unfallversicherung an Unfallopfer an Integritätsabgeltung? Irgendwie muss das doch im Rahmen bleiben! Sonst klagt jede/r wie in USA Fantasiesummen ein- auf Kosten der Allgemeinheit (Gerichte), zur Freude der Anwälte.

  • 800,- Euro, geradezu lächerlich! Da gehörte mindestens noch ein Nuller dran.

  • Das ist ja haar genau wie ein Alptraum. Wie kann ein Mensch nur so etwas moralisch Ungerechtliches tun? Meines Erachtens ist die Geldstrafe dafür zu wenig!

  • Heftigst und eine Frechheit. Interessant wäre ja zu wissen, in welchem Geschäft das der Dame passiert ist. Und es ist wieder so typisch, Körperverletzung wird weniger geahndet als Steuerhinterziehung. 800 € sind Peanuts gegen das Trauma, was die Frau erlebt hat. Ich hätte diesen Typen gerichtlich das Hemd ausgezogen. Und der Spruch ist das I-Tüpfelchen!