Schallmeiner/Grüne: Ausgleichstaxfonds endlich fair und zukunftsfähig reformieren!

Grüne fordern faire Berechnungsgrundlage und stärkere Anreize für Inklusion am Arbeitsmarkt

Am Rednerpult: Nationalratsabgeordneter Ralph Schallmeiner (GRÜNE)
Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

„Der Ausgleichstaxfonds benötigt dringend eine umfassende Reform. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Der aktuelle Zustand des Ausgleichstaxfonds wird diesem Anspruch nicht gerecht“, sagt Ralph Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, der die Besorgnis der Behindertenverbände über die Finanzlücke im Ausgleichstaxfonds teilt.

Kurzfristig gehe es darum, bestehende Lücken im System zu schließen. Mittelfristig brauche es jedoch eine grundlegende Neuausrichtung der Berechnungsgrundlage. „Derzeit bemisst sich die Ausgleichstaxe rein nach der Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens – das greift zu kurz“, meint Schallmeiner.

Ein weiterer zentraler Punkt sei die Höhe der Ausgleichszahlungen. „Wir müssen die Ausgleichstaxe so gestalten, dass sie nicht als günstige Alternative zur tatsächlichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wahrgenommen wird. Die Verpflichtung zur Einstellung darf nicht unterlaufen werden – sie muss attraktiv und wirksam sein“, sagt Schallmeiner.

Ziel müsse es sein, die Einstellungspflicht für Unternehmen nicht nur einzufordern, sondern durch gezielte Maßnahmen auch effektiv umzusetzen. „So schaffen wir eine inklusivere Arbeitswelt, von der letztlich alle profitieren“, hält Schallmeiner fest.

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Ein Kommentar

  • Kurzfristig könnte man das Schlupfloch ,der „Minijobs“ für Menschen mit Behinderung schließen. Zur Zeit reicht es, wenn eine Person mit Behinderung nur für eine Stunde pro Woche angestellt ist, damit der Betrieb keine Ausgleichstaxe für diese Pflichtstelle zahlen muss. Es haben sich bereits Netzwerke von Arbeitgebern mit hoher Beschäftigtenzahl gebildet, die sich darüber austauschen, wie man möglichst viele Minijobs für wenige Euro im Monat schafft und damit den weit höheren Betrag der Ausgleichstaxe „einspart“. Daher kurzfristig umzusetzen: Anstellungen von Menschen mit Behinderung werden nur dann auf die Ausgleichstaxe angerechnet, wenn das monatliche Gehalt zumindest knapp über der jeweils zu entrichtenden Ausgleichstaxe liegt.