Erste Nachbesserungen im Erwachsenenschutz beschlossen – weitere Schritte nötig
Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 mit dem „Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025“ auf Kritik aus der Zivilgesellschaft reagiert und erste Korrekturen …
Reform der Reform bleibt auf halbem Wege stecken
„Mit der Reform der Reform des Erwachsenschutzrechts hat die Regierung von ihr beschlossene Verschlechterungen abgefedert“, sagt Ralph Schallmeiner, Sprecher für Menschen mit Behinderungen der Grünen. „Das ist anzuerkennen. Wir fordern jedoch eine Rückkehr zur alten Gesetzeslage und die Installierung einer Arbeitsgruppe unter Einbindung betroffener Personen, um das Erwachsenenschutzrecht weiter zu entwickeln.“
2018 wurde in Österreich anstelle der Sachwalterschaft ein modernes Erwachsenenschutzrecht beschlossen, das international Vorbild war. Es stärkte die Autonomie von behinderten, älteren oder psychisch kranken Personen, die eine rechtliche Vertretung brauchen vor allem dadurch, dass eine gerichtliche Erwachsenenvertretung auf maximal drei Jahre begrenzt wurde.
Seit 2018 musste auch eine professionelle Abklärung („Clearing“) mit Expert:innen aus der psychosozialen Arbeit durchgeführt werden, bei der festgestellt wurde, ob eine Vertretung unumgänglich ist oder ob es gelindere, andere Mittel gibt. Wurde eine gerichtliche Erwachsenenvertretung nach drei Jahren erneuert, musste erneut ein verpflichtendes Clearing durchgeführt werden.
Kurz vor dem Sommer änderte die Regierung das Gesetz zu Lasten der vertretenen Menschen, nur um zwei Millionen Euro einzusparen. Erneuerungen einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung gibt es nur mehr alle fünf Jahre, ein Clearing ist nicht mehr verpflichtend.
Nach einem Aufschrei der Behindertenvertretungen, der Volksanwaltschaft und der Opposition hat die Regierung die Verschlechterungen teilweise zurückgenommen. Künftig ist ein Clearing auch dann vorgesehen, wenn Betroffene oder Angehörige es beantragen. Alle anderen Verschlechterungen bleiben. Diese Antragmöglichkeit ist besser als nichts, bedeutet aber für die Betroffenen eine erneute Kraftanstrengung, da sie selbst aktiv werden müssen.
„Die alte Rechtslage war hier besser. Dazu haben wir einen Initiativantrag eingebracht, um diese wieder herzustellen und gemeinsam mit Menschen mit Behinderung, so wie ursprünglich vorgesehen, an einer Weiterentwicklung zu arbeiten. Unser Antrag wurde von den Regierungsparteien abgelehnt“, resümiert Schallmeiner über die Arbeit im Nationalrat und weiter: „Die Regierung ist auf halbem Weg stecken geblieben.“
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