Änderungen bei der Erwachsenenvertretung für kranke oder behinderte Menschen dürfen so nicht kommen

„Im Budgetbegleitgesetz versteckt die Regierung große Verschlechterungen für kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen, die eine Erwachsenenvertretung haben“, warnt der Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, Ralph Schallmeiner.
Aus Spargründen soll künftig viel seltener geprüft werden, ob die Erwachsenenvertretung noch nötig ist. Prüfen soll alleine das Gericht. Geschulte Sozialarbeiter:innen werden nicht mehr einbezogen. „Die Regierung nimmt in Kauf, dass nicht mehr so genau hingeschaut wird und Menschen so wie früher eine Erwachsenenvertretung bekommen, auch wenn dies nicht mehr notwendig ist“, sagt Schallmeiner weiter.
„Die Praxis, dass Rechtsanwält:innen wieder vom Gericht als Erwachsenenvertreter:innen zwangsverpflichtet werden sollen, unabhängig davon, ob sie dafür geschult sind, wird jetzt wieder eingeführt. Obwohl diese aus gutem Grund abgeschafft wurde“, sagt die stv. Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen, Alma Zadić.
„Die beabsichtigten Einsparungen betragen lediglich vier Millionen Euro jährlich – das sind nur 0,16 Prozent des Justizbudgets 2025. Dafür hart erkämpfte Grundrechte zu opfern, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Zadić.
„Die Erwachsenenvertretung wurde reformiert, um Selbstbestimmung und individuelle Unterstützung sicherzustellen. Unser Erwachsenschutzrecht ist internationales Vorbild. Menschen mit Behinderungen wurden bei der Ausarbeitung des Gesetzes umfassend einbezogen“, erklärt Zadić.
Doch mit der Partizipation der Zivilgesellschaft scheint es nun vorbei zu sein. Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Erwachsenenvertretung wurden von Seiten des Justizministeriums abrupt abgebrochen. Stattdessen sollen massive Verschlechterungen beschlossen werden, die nicht den Empfehlungen von Expert:innen entsprechen.
„Dies widerspricht nicht nur der UN-Behindertenrechtskonvention – es ist auch respektlos“, erklären Schallmeiner und Zadić.
Die Grünen fordern deshalb eine Rücknahme der vorgesehenen Verschlechterungen und eine Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppen. Die Erwachsenenvertretung soll gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt werden.
Karl Althaler,
17.06.2025, 08:40
Dafür wird beim Pflegegeld genauer hingeschaut bzw. häufiger kontrolliert. Ich weiß das von meinem Sohn, der eine Beeinträchtigung hat und jetzt offenbar jährlich begutachtet wird.