Gabriele Schaunig-Kandut

Schaunig: „Pflege darf in Österreich nicht zum Pflegefall werden

Die neue Bundesregierung muss die Betreuung und Pflege älterer Menschen sehr ernst nehmen.

Im Mittelpunkt der Pflegepolitik müssen der Mensch, seine Würde und die Gewährleistung dieser Würde auch zu Zeiten fortgeschrittener körperlicher oder geistiger Schwäche und Hilfebedürftigkeit stehen“, betonte heute Sozialreferentin Gaby Schaunig bei der Enquete „Pflege und Betreuung“ des Österreichischen Seniorenrates in Wien. „Menschwürde kommt jedem Menschen zu, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status.“

Vor jeder theoretischen Debatte über Pflege ist ein Gedanke voranzustellen: Wir reden über Menschen, über die Generation, die Österreich zu einem Land mit breitem Wohlstand gemacht hat. Daher diskutieren wir nicht über Almosen an der älteren Generation, sondern über die Verpflichtung und den Anspruch der älteren Generation, ihr Alter in Würde und Selbstbestimmtheit zu gestalten.

Kernpunkte eines Betreuungs- und Pflegepaketes, das von den beiden Seniorenverbänden ausgearbeitet wurde, sind die Erhöhung des Pflegegeldes, eine bessere Unterstützung pflegender Angehöriger sowie die Legalisierung ausländischer Pflegerinnen.

„Ich setze mich in Kärnten schon seit längerem für eine Valorisierung des Pflegegeldes um 15 Prozent ein“, so Schaunig. Leider wurde ein diesbezüglicher Regierungssitzungsantrag von ÖVP und BZÖ bereits zweimal abgelehnt. „Über eine Erhöhung des Pflegegeldes könnten sich 6000 KärntnerInnen freuen“, weiß die Sozialreferentin.

Kärnten hat bei der Pflegegelderhöhung schon einmal in Österreich die Vorreiterrolle übernommen und die Bundesregierung musste uns nachziehen“. Am kommenden Donnerstag wird bei der Landtagssitzung ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes um 15 Prozent von den SPÖ-Abgeordneten eingebracht werden.

75 % der pflegebedürftigen Personen werden – teils mit Unterstützung mobiler sozialer Dienste – von Angehörigen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung betreut.

Kärnten ist bezüglich Unterstützungsangebote zur Entlastung pflegender Angehöriger federführend: So gibt es die Kurzzeitpflege – eine Betreuungsmöglichkeit des Pfleglings für max. 28 Tage pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung auf Kosten des Landes und einen „Pflege-Urlaub“ – Auszeit zur Regeneration – eine Woche in einem Kurzentrum. Weiters werden pflegende Angehörige durch Informationsreihen wie „Pflege zu Hause – von Profis lernen“ und durch Pflegestammtische bei ihrer Arbeit unterstützt. Außerdem leistet Kärnten einen Zuschuss zu den Kosten für die Organisation eines Pflegeersatzes bei Verhinderung für Landespflegegeldbezieher zwischen 1400 bis 2000 Euro.

Die neue Bundesregierung ist gefordert, unabhängige Strukturen zur Qualitätssicherung und Pflege auf Bundesebene zu schaffen. Pflegequalität kann nur bundeseinheitlich definiert werden, es gibt keine Kärntner oder Vorarlberger Qualität in der Pflege.

„Ich bin überzeugt davon, dass eine künftige Bundesregierung unter sozialistischer Führung die Frage der Pflege und Betreuung ernst nehmen wird und vor allem mit einem positiven Zugang lösen wird, anstatt über Kosten zu debattieren“, so Schaunig.

„Wir sollten uns darüber freuen, dass wir alle länger leben und im Bereich der Pflege und Betreuung ein großes Potential für den Arbeitsmarkt steckt.“ Ausschlaggebend für die Beurteilung der Qualität ist die Zufriedenheit des Betreuten mit der Pflegesituation.

„Nicht ausbleiben wird, dass für eine gesicherte, qualitativ hochwertige Versorgung mehr Geld in die Hand genommen werden muss“, schloss Schaunig.

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