S(ch)ein oder Nichts(ch)ein

Diese Frage stellt sich jedes Mal dann, wenn ich wieder einmal die Notwendigkeit einer Bargeldbeschaffung erkenne.

Etikette nicht behindertengerecht
BIZEPS

In unserer hochtechnisierten Welt bewerkstelligt man dies mit Hilfe einer kleinen Plastikkarte, die in einen Kasten, genannt Bankomat, gesteckt wird. Doch bereits dieses Unternehmen ist oft zum Scheitern verurteilt, weil nämlich der Einführschlitz auch bei besten Streckübungen unerreichbar bleibt.

Dazu kommt dann noch, daß die Lesezone mit den Anweisungen zur Geldbehebung derart unglücklich angebracht ist, daß durch Spiegelung rein gar nichts auszumachen ist. Will man vielleicht evtl. sogar seinen Code eintippen, kann das Unternehmen „Bankomatbehebung“ endgültig als gescheitert betrachtet werden. Besonders hervor tun sich auf diesem Gebiet nach meiner Beobachtung die „Geldspucker“ der Bank Austria (genannt sei hier jener am Stephansplatz).

Doch es geht auch anders, wenn man nur will. DIE ERSTE (Filiale Landstraßer Hauptstraße, Wien 3) zeigt in vorbildlicher Weise, daß durch einfaches Absenken der Bedienungshöhe auch für einen behinderten Menschen die Geldbehebung selbständig und ohne artistische Übungen erfolgen kann.

Würden auch andere Bankinstitute sich diese Denkweise, nämlich daß gelegentlich auch ein behinderter Mensch über Bargeld verfügen möchte, zueigen machen, könnten wir uns zumindest diese Frage nach dem S(ch)ein ersparen. Will man uns in Zeiten wie diesen, wo Sparen angesagt ist, dabei behilflich sein?

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