Das Forum Gleichstellung übermittelte nun der Arbeitsgruppe "Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz" einen Gesetzesentwurf mit ausgesprochen starken Instrumenten und Verfahren zur Durchsetzung der Gleichstellungsrechte als Diskussionspapier.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Erarbeitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vom 10. Juni 2003 wurde beschlossen, dass das Forum Gleichstellung noch im Juni einen zweiten Teil des Gesamtentwurfes eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes als Diskussionspapier vorlegen soll, in dem Bestimmungen zur behördlichen Durchsetzung der Gleichstellungsrechte und die Sanktionsmöglichkeiten enthalten sein sollen.
Nun wurde das Papier am 26. Juni 2003 dem Büro des Herrn Vizekanzlers übermittelt.
Der Gesetzesentwurf enthält ausgesprochen starke Instrumente zur behördlichen Durchsetzung der Gleichstellungsrechte; als Sanktionen sieht der Entwurf insbesondere die Möglichkeit eines materiellen als auch eines immateriellen Schadenersatzes, eines Anspruches auf Unterlassung der Diskriminierung oder Beendigung der Diskriminierung durch ein aktives Tun sowie das Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu einer behindertendiskriminierenden Äußerung in den Medien vor.
Als zuständige Behörden nennt der Entwurf in Anlehnung an das Verfahren in Mietrechtssachen nach § 39 ff des Mietrechtsgesetzes
- eine Schlichtungsstelle, die neben der Möglichkeit, Vergleiche herbeiführen zu können, auch letztlich, wenn die gütliche Bereinigung scheitern sollte, exekutionsrechtlich durchsetzbare Entscheidungen fällen kann und
- die ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen.
Im Verfahren ist dabei auch ein Verbandsklagerecht und eine Beweismaßerleichterung vorgesehen. Für notwendige Sofortmaßnahmen enthält der Entwurf auch die Möglichkeit der Erlassung einer sogenannten „Einstweiligen Verfügung“ seitens der Gerichte.
Nun soll der Entwurf in einer Unterarbeitsgruppe der AG „Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz“ eingehend diskutiert werden.