Schlechtes Zeugnis für den Wiener Stadtschulrat

Diskriminierende Einstellungspolitik ruft jetzt auch das Bundesministerium für Bildung auf den Plan. Ein Kommentar.

Stadtschulrat für Wien
Stadtschulrat für Wien

Dass es Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht haben, ist leider nichts Neues. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn Behörden arbeitswillige Menschen durch ihre Einstellungspolitik diskriminieren, so wie es der Stadtschulrat Wien wiederholt im Falle von Menschen mit Behinderung getan hat.

Zum Beispiel wurde von einer Bewerberin ein Sachverständigengutachten verlangt. Dies stellt eine Diskriminierung dar, weil der Stadtschulrat zu diesem Schritt gar nicht berechtigt ist.

Im Behinderteneinstellungsgesetz heißt es: „Auf Grund einer Behinderung darf im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemäß § 7a Abs. 1 Z 1, Abs. 2 und 4 sowie in der sonstigen Arbeitswelt im Sinne des § 7a Abs. 1 Z 2 bis 4 niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht … bei der Begründung des Dienstverhältnisses.“

Auch muss man die Behinderung dem künftigen Arbeitgeber nicht unbedingt offenlegen, es sei denn die Behinderung würde die Arbeitsfähigkeit beeinflussen oder einen Personengruppe gefährden. Dass der Stadtschulrat im vorliegenden Fall kein Diagnoseblatt verlangen hätte dürfen, stellte auch das Bundesministerium für Bildung fest.

Bildungsministerium stellt klar

In einem Schreiben, das der BIZEPS-Redaktion vorliegt, äußerte sich das Ministerium vor einigen Wochen wie folgt:

Der Stadtschulrat Wien wurde vom Bundesministerium für Bildung nochmals darauf hingewiesen, von den Bewerbern kein Diagnoseblatt abzuverlangen. Weiters wurde festgehalten, dass der Stadtschulrat hinkünftig zu trachten hat, bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung ein friktionsfreies Bewerbungsmanagement sicherzustellen.

Kurioserweise gab gerade das widerrechtlich verlangte Gutachten und nicht etwa eine späte Einsicht für den Stadtschulrat den Ausschlag, der Bewerberin jetzt offenbar doch eine Chance zu geben.

In dem Schreiben heißt es nämlich weiter: „Da das Sachverständigengutachten eindeutig positiv war, ist seitens des Stadtschulrates für Frau (X) ein Angebot für eine Beschäftigung eingegangen. Frau (X) hat die Arbeitsstätte bereits besichtigt und wird sich noch mit ihrer Betreuerin beraten.“

Die Diskriminierung wird seitens des Stadtschulrates nicht kommentiert, nur das Bundesministerium bedauert die „Fehleinschätzung“.

Dieses Beispiel zeigt wieder, wie weit weg man in Österreich von Inklusion und Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt entfernt ist. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Behinderung brauchen auch kein Sachverständigengutachten, um eine Stelle zu bekommen.

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2 Kommentare

  • Und beim Land OÖ wird man als behinderte Dienstnehmerin od. behinderter Dienstnehmer (im Normalfall) nur für 20 Wochenstunden beschäftigt… Wenn das nicht eine Diskriminierung sondergleichen ist!? Und die Leute lassen es sich gefallen, weil sie Angst haben, die Arbeit sonst nicht zu bekommen.

  • So was ähnliches kenne ich auch von der Stadt Wien. Dort müssen behinderte Bewerberinnen ausfüllen, ob sie derzeit eine Invaliditätspension erhalten oder ob sie eine Mindestsicherung (aufgrund Behinderung) beziehen. Finde ich auch nicht in Ordnung!